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marzinzik
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 30.08.2002
IP: Logged
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Bauzeitenüberschreitung
Ich habe für die Fachingenieurleistung Elektrotechnik ein Pauschalhonorar mit dem Bauherrn vereinbart.
Mit der ausführenden Elektrofirma wurde ein Werkvertrag zwischen Bauherr und AN mit Fertigstellungsterminen geschlossen.
Im Zuge der Fertigstellung der Baumassnahme ergaben sich Verzögerungen von ca. 10 Monaten, in denen ich die Baumassnahme weiter überwachen musste.
Stehen mir hier nachträglich Honorarforderungen, trotz Pauschalhonorar zu?
Wer kennt entsprechende Urteile?
Welche Bauzeitüberschreitung ist evt. noch angemessen?
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30.08.2002 at 06:44 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Bauzeitenüberschreitung
Zunächst eines vorweg: Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars hat mit Ihrer Frage nichts zu tun - aber: rechnen Sie doch einmal nach, ob die Pauschale möglicherweise unter dem Mindestsatz nach HOAI liegt. Dann wäre sie ungültig und Sie können den Mindestsatz abrechnen!
Zur Frage der Bauzeitüberschreitung und daraus resultierender Vergütung: Wenn Sie keine Leistungsdauer in Ihrem Vertrag stehen haben, müssen Sie theoretisch "beliebig lange" leisten. Die Fristen im Bauvertrag bringen Ihnen nichts.
Die Musterverträge vom Bund (RBBau) enthalten eine Regelung, daß die Verlängerung maximal 20 % der vereinbarten Leistungsdauer und höchstens 6 Monate beträgt. Für darüber hinausgehende Leistungen soll ein zusätzliches Honorar vereinbart werden - so eine Regelung muß Ihr Vertrag aber enthalten; von selber gilt das nicht.
Ist die Bauzeitverlängerung für Sie nicht zumutbar - mindestens etwa 25 % der vereinbarten Dauer - können Sie versuchen, über Treu und Glauben und die sog. Zumutbarkeitsgrenze Honorar zu fordern - wie ein Richter das im Einzelfall beurteilt, ist schwer vorher zu sagen.
Haben Sie nicht einmal eine vertragliche Leistungsdauer im Vertrag stehen... haben Sie an dieser Stelle etwas für die Zukunft gelernt.
So denn
Miky
____________________________
Miky
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31.08.2002 at 17:10 Uhr |
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marzinzik
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 30.08.2002
IP: Logged
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Re: Re: Bauzeitenüberschreitung
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Hat jemand entsprechende Verweise auf rechtskräftige Urteile?
quote: Miky wrote:
Zunächst eines vorweg: Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars hat mit Ihrer Frage nichts zu tun - aber: rechnen Sie doch einmal nach, ob die Pauschale möglicherweise unter dem Mindestsatz nach HOAI liegt. Dann wäre sie ungültig und Sie können den Mindestsatz abrechnen!
Zur Frage der Bauzeitüberschreitung und daraus resultierender Vergütung: Wenn Sie keine Leistungsdauer in Ihrem Vertrag stehen haben, müssen Sie theoretisch "beliebig lange" leisten. Die Fristen im Bauvertrag bringen Ihnen nichts.
Die Musterverträge vom Bund (RBBau) enthalten eine Regelung, daß die Verlängerung maximal 20 % der vereinbarten Leistungsdauer und höchstens 6 Monate beträgt. Für darüber hinausgehende Leistungen soll ein zusätzliches Honorar vereinbart werden - so eine Regelung muß Ihr Vertrag aber enthalten; von selber gilt das nicht.
Ist die Bauzeitverlängerung für Sie nicht zumutbar - mindestens etwa 25 % der vereinbarten Dauer - können Sie versuchen, über Treu und Glauben und die sog. Zumutbarkeitsgrenze Honorar zu fordern - wie ein Richter das im Einzelfall beurteilt, ist schwer vorher zu sagen.
Haben Sie nicht einmal eine vertragliche Leistungsdauer im Vertrag stehen... haben Sie an dieser Stelle etwas für die Zukunft gelernt.
So denn
Miky
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02.09.2002 at 14:16 Uhr |
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