Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bauzeitenüberschreitung
Beitrag von Nachricht
marzinzik
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 30.08.2002
IP: Logged
icon Bauzeitenüberschreitung

Ich habe für die Fachingenieurleistung Elektrotechnik ein Pauschalhonorar mit dem Bauherrn vereinbart.
Mit der ausführenden Elektrofirma wurde ein Werkvertrag zwischen Bauherr und AN mit Fertigstellungsterminen geschlossen.
Im Zuge der Fertigstellung der Baumassnahme ergaben sich Verzögerungen von ca. 10 Monaten, in denen ich die Baumassnahme weiter überwachen musste.
Stehen mir hier nachträglich Honorarforderungen, trotz Pauschalhonorar zu?
Wer kennt entsprechende Urteile?
Welche Bauzeitüberschreitung ist evt. noch angemessen?

30.08.2002 at 06:44 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Bauzeitenüberschreitung

Zunächst eines vorweg: Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars hat mit Ihrer Frage nichts zu tun - aber: rechnen Sie doch einmal nach, ob die Pauschale möglicherweise unter dem Mindestsatz nach HOAI liegt. Dann wäre sie ungültig und Sie können den Mindestsatz abrechnen!

Zur Frage der Bauzeitüberschreitung und daraus resultierender Vergütung: Wenn Sie keine Leistungsdauer in Ihrem Vertrag stehen haben, müssen Sie theoretisch "beliebig lange" leisten. Die Fristen im Bauvertrag bringen Ihnen nichts.

Die Musterverträge vom Bund (RBBau) enthalten eine Regelung, daß die Verlängerung maximal 20 % der vereinbarten Leistungsdauer und höchstens 6 Monate beträgt. Für darüber hinausgehende Leistungen soll ein zusätzliches Honorar vereinbart werden - so eine Regelung muß Ihr Vertrag aber enthalten; von selber gilt das nicht.

Ist die Bauzeitverlängerung für Sie nicht zumutbar - mindestens etwa 25 % der vereinbarten Dauer - können Sie versuchen, über Treu und Glauben und die sog. Zumutbarkeitsgrenze Honorar zu fordern - wie ein Richter das im Einzelfall beurteilt, ist schwer vorher zu sagen.

Haben Sie nicht einmal eine vertragliche Leistungsdauer im Vertrag stehen... haben Sie an dieser Stelle etwas für die Zukunft gelernt.

So denn

Miky

____________________________
Miky

31.08.2002 at 17:10 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
marzinzik
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 30.08.2002
IP: Logged
icon Re: Re: Bauzeitenüberschreitung

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Hat jemand entsprechende Verweise auf rechtskräftige Urteile?

quote:
Miky wrote:
Zunächst eines vorweg: Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars hat mit Ihrer Frage nichts zu tun - aber: rechnen Sie doch einmal nach, ob die Pauschale möglicherweise unter dem Mindestsatz nach HOAI liegt. Dann wäre sie ungültig und Sie können den Mindestsatz abrechnen!

Zur Frage der Bauzeitüberschreitung und daraus resultierender Vergütung: Wenn Sie keine Leistungsdauer in Ihrem Vertrag stehen haben, müssen Sie theoretisch "beliebig lange" leisten. Die Fristen im Bauvertrag bringen Ihnen nichts.

Die Musterverträge vom Bund (RBBau) enthalten eine Regelung, daß die Verlängerung maximal 20 % der vereinbarten Leistungsdauer und höchstens 6 Monate beträgt. Für darüber hinausgehende Leistungen soll ein zusätzliches Honorar vereinbart werden - so eine Regelung muß Ihr Vertrag aber enthalten; von selber gilt das nicht.

Ist die Bauzeitverlängerung für Sie nicht zumutbar - mindestens etwa 25 % der vereinbarten Dauer - können Sie versuchen, über Treu und Glauben und die sog. Zumutbarkeitsgrenze Honorar zu fordern - wie ein Richter das im Einzelfall beurteilt, ist schwer vorher zu sagen.

Haben Sie nicht einmal eine vertragliche Leistungsdauer im Vertrag stehen... haben Sie an dieser Stelle etwas für die Zukunft gelernt.

So denn

Miky

02.09.2002 at 14:16 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Bauzeitenüberschreitung
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no