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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Honorar für Kostenschätzung
Honoraranteil bei mehreren Kostenschätzungen
Honorarfragen
Beitrag von Nachricht
Archi
Level: Member
Beiträge: 20
Registriert seit: 28.07.2006
IP: Logged
icon Honorar für Kostenschätzung

Hier habe ich an die Kenner der HOAI folgende Frage:
Für ein Bauvorhaben habe ich gemäß einem Anforderungskatalog eine Kostenschätzung erstellt. Kosten ca. 290.000 € Baukosten. Da die Kosten zu hoch waren wurde der Katalog reduziert. Daraufhin habe ich die 2. Kostenschätzung erstellt, ca. 190.000 € Baukosten. Die Baukosten lagen immer noch zu hoch. Der Katalog wurde reduziert, 3. Kostenschätzung ca. 140.000 €.
Bei der Honoraraufstellung bin ich für die Kostenschätzung von 290.000 € Baukosten ausgegangen. Der bauherr ist jedoch der Meinung, dass mir das Honorar nur für das Budget in Höhe von 130.000 € zusteht.
Da die Kosten nach einem Forderungskatalog aufgestellt wurde, so war diese Forderung meiner meinung nach auch zu erfüllen.
Wer kann mir hier eine verbindliche auch belegbare Auskunft geben, welche Baukosten nun anzusetzen sind.
Gruß Archi

26.02.2007 at 16:45 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar für Kostenschätzung

Guten Tag Archi,

diese Frage gehört wohl kaum zu "Allgemeines", eher zu "Honorarberechnung nach HOAI". Bitte auch nur 1 mal posten, dann bleiben die Antworten zusammen.

Zur Beantwortung Ihrer Frage braucht man noch ein paar Informationen:

1. Was beinhaltete der Forderungskatalog denn genau? m2 Wohnfläche? m3 umbauter Raum? Ein Raumprogramm? Einen Ausstattungsstandard? Eine Kostenobergrenze? Oder was?

2. Was war denn der Planungsauftrag? Vorplanungen zu erstellen oder Kostenschätzungen? Und was wurde denn von Ihnen erstellt? Nur durch Materialänderungen kann man sicher keine Kostenreduzierung von 290.000 auf 140.000 € erzielen, oder? Haben Sie also verschiedene Vorplanungen erarbeitet? Wenn nicht, wie haben Sie denn dann die Kosten geschätzt?

3. Wann wurde denn das zur Vefügung stehende Budget von 130.000 € bekannt? Vor Beginn der Arbeit, nach der 1., 2. oder erst nach der 3. Ausarbeitung?

Die Frage, die sich nämlich stellt, ist, ob der Bauherr von vornherein wollte, dass ein Budget von 130.000 € eingehalten wird. Dann hätte er Recht mit seinem Honoraransatz; die 1. und 2. Ausarbeitung wären dann nicht abgabe- und honorarfähige Arbeitsmodelle gewesen.

Waren seine Forderungen jedoch zunächst die nach einer bestimmten Größe, bestimmten Ausstattungsstandards etc., so könnte man die erbrachten Ausarbeiteungen evtl. auch als "mehrere Vorplanungen nach unterschiedlichen Anforderungen" sehen. Danach bekämen Sie für die teuerste Ausarbeitung das volle Honorar und für jede weitere das halbe.

Irgendwo dazwischen liegt wohl die Wahrheit. Wenn Sie uns an mehr Details teilhaben lassen, kann man jener vielleicht etwas näher auf den Grund gehen.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.02.2007 at 12:44 Uhr
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