Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : ca. Berechnung Honorare
Beitrag von Nachricht
WSArch
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.03.2007
IP: Logged
icon ca. Berechnung Honorare

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe folgendes "Problem" welches ich trotz studium der HOAI nicht sicher beantworten kann.

Zur Vorgeschichte.
Ich lebe und Arbeite als Architekt in der Schweiz und kenne mich von daher mit der Honorarberechnung in Deutschland nicht so aus. Ich soll bzw. möchte nun für meinen Schwager in Deutschland ein EFH planen welches nach der ersten Kostenschätzung ca. 230.000 EUR (nur Gebäude) kosten wird.

Nun zu meiner Frage.
Kann man ungefähr sagen wieviel % das Architektenhonorar betragen wird?
Wie hoch ist das Honorar des Statikers/Bauingenieur für die Berechnung der Statik?
Wie hoch ist das Honorar eines Bauphysikers um die Wärmedämmung berechnen zu lassen?

Gruss
W. Schwarz

15.03.2007 at 09:00 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: ca. Berechnung Honorare

Guten Tag WSArch,

zunächst einmal gilt die HOAI nur für Planer, die ihre Leistungen mit Bürositz in Deutschland und für Projekte in Deutschland erbringen. Sitzt der Planer im Ausland oder ist das Objekt im Ausland (immer von Deutschland aus betrachtet), ist die HOAI nicht zwingend anzuwenden. Sie dürfen also frei kalkulieren.

Sodann können nach § 4 (2) - für diejenigen, die in Deutschland für deutsche Projekte arbeiten, für die die HOAI also zwingend anzuwenden ist - die Mindestsätze in Ausnahmefällen unterschritten werden. Bei derart engen famliliären Verhältnissen dürfte dies gefahrlos möglich sein. Sie dürften also Ihrem Schwager - selbst wenn Sie ein Büro in Deutschland hätten, von dem aus Sie das Projekt bearbeiten - durchaus ein "familiäres" Honorarangebot unterbreiten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland eine Bauvorlageberechtigung haben müssen, um die Genehmigungsplanung einzureichen. Diese richtet sich nach Landesrecht (des jeweiligen dt. Bundeslandes) und ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. Evtl. empfiehlt sich wegen der Einhaltung der deutschen Bauvorschriften die Kooperation mit einem deutschen Architekturbüro, die dann auch gleich die Bauvorlageberechtigung mitbringen. Am besten aus der "Ecke" des Schwagers, dann geht es auch leichter mit der Bauüberwachung ...

Wenn Sie aber zum Vergleich einmal ermitteln möchten, was denn bei deutschen Planern so herauskäme bzw. was bei einem deutschen Statiker und Bauphysiker an Honorar zu bezahlen ist (aufgrund der evtl. unterschiedlichen Bemessungs- und Nachweisvorschriften in der Schweiz sollte ein mit dem deutschen Baurecht Vertrauter diese Berechnungen anstellen), folgender Anhalt:

Architektenhonorare werden nach Teil II HOAI berechnet. Basis sind die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer (§9). Was zu den anrechenbaren Kosten alles gehört, steht in § 10.

Nächstes Kriterium für die Ermittlung des sogenannten Grundhonorars ist die Honorarzone. Nach §11 ist dies bei einfachen Wohnbauten i.d.R. Zone III und bei gehobenem Standard Zone IV. Die Zonen sind tatsächlich Zonen, d.h. sie haben Mindest- und Höchstsätze. Üblich ist, falls nichts Besonderes anliegt, der Mittelsatz (obwohl öffentliche Auftraggeber in Deutschland grundsätzlich nur den Mindestsatz bezahlen). Aus den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone ermitteln Sie nach der Honorartafel zu § 16.1 das Grundhonorar. Abgerechnet werden verschiedene Leistungsphasen auf Basis verschiedener Kostenermittlungen, siehe § 10 (2).

Dritter Schritt sind die Teilleistungs-Prozentsätze für die zu erbringenden Grundleistungen nach § 15. Es gilt, dass das volle Honorar für eine Leistungsphase fällig ist, wenn ihr Leistungsziel erreicht wurde, es sei denn ein Dritter erbringt Teilleistungen einer Grundleistungsphase oder wesentliche Teilleistungen sind nicht zu erbringen.

Beispiel: 230.000 € brutto, ca. 193.000 € netto, Hz III Mitte, Grundhonorar ca. 23.500 €. Wenn Sie alle Grundleistungen erbringen, beträgt das Honorar 100% des Grundhonorars. Wenn Sie nur Teilleistungen erbringen, sind die Prozentsätze hierfür in § 15 (1) zu finden.

Das Honorar für die Tragwerksplanung und die Bauphysik können Sie per Angebot von 2 oder 3 Fachbüros erfragen (die Bauphysik wird oft auch von Tragwerksplanern mit geleistet, ist aber separat zu zahlen wie bei Vergabe an 2 Büros).

Wenn Sie selbst etwas ermitteln wollen: die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung richten sich nach § 62 (4); sie betragen 55% der Rohbaukosten und 20% der Installationen. Die Honorarzone nach § 63 richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Tragwerks, bei EFH i.d.R. Hz II oder III. Beispiel: bei aK=100.000 € und Hz III min beträgt das Grundhonorar 9.761 €. Teilleistungen nach § 64, mit Schalplänen 100% des Grundhonorars, ohne Schalpläne 84%.

Die Thermische Bauphysik ist in §§ 77-79 geregelt. aK und Hz wie beim Gebäude, d.h. Hz III Mitte bei aK=193.000 € ergibt ein Grundhonorar von ca. 800 € (auch für aK < 255.000 €) und wird meist pauschal angeboten.

Zu beachten ist noch, dass nach HOAI die Technische Ausrüstung nach Teil IX zusätzlich zu vergüten ist. Bei EFH kommen regelmäßig zum Einsatz ff. Anlagengruppen nach § 68: Gruppe 1 (Wasser und Abwasser, ggf. Gas), Gruppe 2 (Heizung , ggf. Lüftung) und Gruppe 3 (Elektrotechnik, incl. Daten- und Fernmeldetechnik sowie Antennenleitungen und Blitzschutz). Die Honorarzonen finden Sie in § 72, das Grundhonorar in der Tafel zu § 74.1 und die Teilleistungen in § 73. Wie's geht, wissen Sie nun schon (geht alles mit Grundrechenarten, nur Mut!). Diese Fachplaner erbringen übrigens ihre eigene Fachbauleitung, werden aber vom Objektüberwacher koordiniert.

Dazu kommen auf alle Honoraren noch die Nebenkosten nach § 7. Üblich sind für Gebäude ca. 4-8 % des Honorars incl. aller Planfertigungen für Genehmigungen, Bauherrn und ausführende Firmen. Wenn Sie die Bauleitung von der Schweiz aus machen, vereinbaren Sie ggf. separate Honorare für die Anfahrt (empfehlen tue ich aber ein örtliches Büro, s.o.)

Alle vorgenannten Summen verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Ob Sie einem Deutschen eine schweizerische Umsatzsteuer berechnen müssen, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt.

So, und nun müssen Sie sich nur noch mit dem Schwager einig werden und die richtigen Partner zur Prohjektbearbeitung finden. Viel Spass bei der Arbeit dann!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.03.2007 at 14:54 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
WSArch
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.03.2007
IP: Logged
icon Re: ca. Berechnung Honorare

Hallo Herr Doell.

Was soll ich sagen ... ich bin sprachlos. Sie haben mir sehr weitergeholfen und ich möchte Ihnen von ganzen Herzen danken.

Nun habe ich einen Anhaltspunkt was das Honorar angeht vor allem für die Leistungen die wir aufgrund der Distanz nicht machen können.

Viele Grüsse aus Zürich
Wolfgang Schwarz

15.03.2007 at 15:57 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : ca. Berechnung Honorare
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no