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Abgezockter
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.03.2007
IP: Logged
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Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Guten Tag,
kann mir bitte jemand mitteilen, welche Qualifikation ein Gutachter mitbringen muss, um Gutachten über Verkehrswerte (§ 194 Bau GB) zu erstellen und dann nach § 34 Abs. 1+2 HOAI abzurechnen?
Danke für Info!
MfG
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16.03.2007 at 10:29 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Guten Tag "Abgezockter",
die Bezeichnung "Gutachter" ist eine geschützte Bezeichnung - im Gegensatz zum Sachverständigen. Um sich als Gutachter bezeichnen zu dürfen, müssen verschiedene Leistungen nachgewiesen werden. Als erstes ist eine fachbezogene Ausbildung in Form eines Studiums nachzuweisen. Weiterhin ist praktische Tätigkeit - in der Regel 5 Jahre - im jeweiligen Fachgebiet zu erbringen. Dann muss derjenige, der sich als Gutachter betätigen möchte, vor einen Ausschuss treten, der alle notwendigen Voraussetzungen zu prüfen hat. Diese Ausschüsse finden sich z. B. bei den Architektenkammern, den Industrie- und Handelskammern, den Baukammern usw. Diese führen auch die sog. Gutachterlisten, in welchen die einzelnen Personen auch den jeweiligen Fachgebieten zugewiesen sind. In Ihren speziellen Fall muss also der Gutachter als Gutachter für die "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" in einer der vorbeschriebenen Listen geführt sein.
Schauen Sie auch in die Bauordnung, die für Ihr Bundesland erlassen wurde. Oftmals finden sich dort weitere Voraussetzungen, die zum Erwerb der Bezeichnung Gutachter zu erbringen sind.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gutachter
Grüße,
____________________________
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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16.03.2007 at 12:26 Uhr |
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Abgezockter
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.03.2007
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Sachverständigenwesen
Hallo,
guten Tag,
danke für die Auskünfte. Heißt das also, dass sich jedermann als Sachverständiger titulieren + dann Leistungen gemäß Architektenhonorartafel abrechnen kann?
Danke für Info!
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18.03.2007 at 20:58 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Sachverständigenwesen
quote: Abgezockter wrote:
Hallo,
guten Tag,
danke für die Auskünfte. Heißt das also, dass sich jedermann als Sachverständiger titulieren + dann Leistungen gemäß Architektenhonorartafel abrechnen kann?
Danke für Info!
Es gibt in Deutschland eine Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelstages. Diese regelt die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in Deutschland.
Honorare für ein Gutachten, welche als Privatauftrag im außergerichtlichen Bereich gefertigt werden, werden nach den Grundsätzen der freien Honorarvereinbarung bei Vertragsabschluß behandelt. Die JVEG-Vorschriften finden keine Anwendung, wohl aber weitere gesetzlich festgelegte Gebührensätze wie z.B. die HOAI. Falls keine Honorarvereinbaung geschlossen wurde, gilt nach §632 Abs. 1 eine stillschweigende Vereinbarung des Honorars als "übliche Vergütung". Dann ist nach § 6 HOAI abzurechnen, wobei regelmäßig der Mindestsatz maßgebend ist, wenn nicht andere Pauschalen oder Stundensätze vereinbart wurden.
Im Teil IV der HOAI findest Du die Honorare für Wertermittlungsgutachten unter §33-34.
Eine Abweichung von den Mindestsätzen muß auf jeden Fall schriftlich vereinbart werden.
Der Vergütungsanspruch kann aber auch auch nichtig sein, z.B. wenn der SV sein Gutachten nicht persönlich erstellt hat, der SV persönlich befangen ist ( das muss nachweisbar sein!)
oder das Gutachten unverwertbar ist, weil es inhaltlich grobe Mängel hat, die der Ersteller verschuldet hat. Allerdings ist ein - mal deutlich gesagt - ein niedrigerer Verkehrswert als man sich vorgstellt hat - kein Mangel am Gutachten.
Meine Ausführungen sind keine Rechtsberatung, als Quelle wurde die Veröffentlichungen von Kleiber/Simon "Verkehrswertermittlung von Grundstücken 5. Auflage 2007 genutzt.
Beste Grüße
Corinna Zeh
SV für Schäden an Gebäuden, Wertermittlung und Energie
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19.03.2007 at 10:10 Uhr |
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Abgezockter
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.03.2007
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Guten Tag Frau Zeh,
danke für Ihre Ausführungen. Ein zu niedriger Verkehrswert ist nicht das Problem, der Wert ist eher viel zu hoch ermittelt und nicht mal durch einen Liebhaberpreis zu erklären. Das "Gutachten" weist eine Unterkellerung aus (die es aber nicht gibt), einen Abwasserkanalanschluß (ebenfalls nicht vorhanden) und eine um 100% falsche Entfernungsangabe zu den nächsten Städten (in Wirklichkeit sind die doppelt so weit weg). Ferner weistt es die Lage an einer Anliegerstrasse aus - tatsächlich liegt das Objekt an einer Durchgangs-Bundesstrasse. Sind das nach Ihrem Empfinden grobe Sachmängel?
Danke für Info!
MfG
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20.03.2007 at 10:13 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Die von Ihnen aufgeführten Mängel am Gutachten sind m.E. erhblich. Für mich stellt sich die Frage, ob der Gutachter überhaupt eine Objektbesichtigung durchgeführt hat, wie erklärt er .B. das Fehlen der Unterkellerung ?
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21.03.2007 at 08:51 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Korrektur: muß heißen: den Fehler mit der Unterkellerung ?
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21.03.2007 at 08:54 Uhr |
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Abgezockter
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.03.2007
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Guten Tag Frau Zeh,
danke für Ihre Antwort. Der Gutachter hat eine Briekastenadresse in Konstanz, das Objekt befindet sich direkt an der ostfriesischen Nordseeküste... Ist eine Objektbesichtigung zwingend vorgeschrieben?
Danke!
MfG
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21.03.2007 at 09:06 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Ja. Die Erstellung eines Gutachtens ohne Ortsbesichtigung ist leichtfertig und sittenwidrig, es gibt dazu auch schon einige BGH-Urteile. Merke: Ein seriöser Gutachter wird IMMER eine Ortstermin machen. Ohne den Ortstermin kann man das Gutachten in den Ofen werfen. Oder in die Mülltonne. Oder dem Gutachter um die Ohren....
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21.03.2007 at 13:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Hallo "Abgezockter",
vielleicht erläutern Sie auch noch kurz, welcher Art denn die Abzocke war, der Sie ausgesetzt wurden. Z.B. ob Sie denn ein Haus aufgrund eines solchen Gutachtens ohne eigene Hausbesichtigung gekauft haben. Oder inwieweit Ihnen der Verkäufer den Inhalt des Gutachtens als gegenständlich zutreffend im Kaufvertrag genannt hat. Oder dass Ihnen die Distanz-Diskrepanz zwischen Bürostandort und Objektort (nicht) gleich auffiel und wann Sie was bemerkt haben. Oder welche schlimme Sache denn sonst passiert ist... Damit andere davon lernen. Denn dafür ist dieses Forum ja auch da.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.03.2007 at 13:54 Uhr |
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Abgezockter
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.03.2007
IP: Logged
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Hallo,
Bericht folgt nächste Woche, bin grad in Zeitdruck.
MfG
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22.03.2007 at 20:00 Uhr |
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Abgezockter
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 16.03.2007
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Hallo an alle,
da bin ich wieder...
Das Drama lief ganz anders. Wir planten den Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Der Kreditvermittler ließ sich "proforma" den Auftrag zur Gutachtenerstellung unterschreiben + verzögerte dann die Kreditunterlagenausfertigung so lange, bis das Objekt anderweitig verkauft wurde. Später flatterten zwei Gutachten ins Haus. Eins für das Kaufobjekt, das andere für eine unserer Bestandsimmobilien, das als Sicherheit herangezogen werden sollte. Gutachtenqualität siehe oben... Der "Gutachter" betreibt eigentlich eine Firma für diverse Internet-Dienstleistungen, so hat er z.B. die WebSite des Kreditvermittlers hergestellt...
Gibt es eigentlich das Anrecht des Gutachters auf Mängelbeseitigung an seinem Gutachten? Und wenn ja, wer muss ihm dann Zutritt zum mittlerweile nicht an uns verkauften Kaufobjekt verschaffen?
Weiterhin herzlichen Dank für Antworten!
MfG
Hat so ein
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02.04.2007 at 21:50 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Welche Qualifikation benötigt ein Gutachter?
Die Immobilienbewertung erfordert Souveränität, gute Urteilsfähigkeit und Selbsständigkeit. Eine Einbindung eines Gutachters in Objektvermittlung, Kreditentscheidungsprozesse und Vermittlungen ist gundsätzlich nicht zulässig. Bei Banken wacht z.B: die Innenrevision über die Unabhängigkeit.
Bei den dargestellten Verbindungen die Immobilienvermittlers bzw. des Gutachters und der Qualität der Gutachten würde ich von einer böswilligen Täuschung ausgehen und das Gewerbeamt bzw. die IHK einschalten. Bei den regionalen IHK gibt es auch eine Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Wertermittlung von Immobilien. Falls Sie ein seriöses Gutachten benötigen z.B. um den Beleihungswert Ihrer Bestandsimmobilie zu ermitteln, rate ich Ihnen, sich dorthin zu wenden und einen dieser Gutachter zu beauftragen. Der kann ggf. das bisher vorgelegte Gutachten einmal auf Stichhaltigkeit prüfen, so dass Sie die Möglichkei haben, die gezahlte Honorare zurückfordern zu können. Eine Nachbesserungspflicht für Gutachten ist mir persönlich nicht bekannt, da es ja eben darauf ankommt, ein Gutachten objektiv nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen und der Besteller muss auf ebendiese Objektivität des Sachverständigen vertauen können -sonst kann er gleich die Vorgaben zum Inhalt und Ergebnis des Gutachtens machen oder das Ding selber schreiben und nur unterschreiben lassen ( ein wenig spitz formuliert, aber nichts ist unmöglich)
Mit besten Grüßen
Corinna Zeh
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03.04.2007 at 12:12 Uhr |
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