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ibbup
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.09.2002
IP: Logged
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Wann ist eine Honorarvorschlag HOAI-widrig?
Im Zusammenhang im Leistungswettbewerb haben ich folgende Fragen:
Darf eine erforderliche also notwendige Leistungsphase mit 0% angeboten werden?
Kann die notwendige Leistungsphase "Bauoberleitung" durch das Anbieten der alleinigen Leistung "Örtliche Bauleitung" ersetzt werden? Ist ein Honorarvorschlag, der Bauoberleitung und örtl. Bauleitung berücksichtigt zu beanstanden?
Ich bedanke mich herzlich für jedes Statement.
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10.09.2002 at 12:59 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Wann ist eine Honorarvorschlag HOAI-widrig?
Darf eine erforderliche also notwendige Leistungsphase mit 0% angeboten werden?
Nein, auf keinen Fall. Wer eine erforderliche Leistungsphase mit 0% anbietet, gibt damit ein Angebot zu einer Mindestsatzunterschreitung ab. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wäre dies zulässig, im allgemeinen ist es verboten.
Kann die notwendige Leistungsphase "Bauoberleitung" durch das Anbieten der alleinigen Leistung "Örtliche Bauleitung" ersetzt werden?
Hier stellt sich die Frage, was der Auftraggeber haben will. Wenn ihm die örtliche Bauleitung (§ 57) reicht, ist das in Ordnung.
Ist ein Honorarvorschlag, der Bauoberleitung und örtl. Bauleitung berücksichtigt zu beanstanden?
Nein, wieso denn? Die Bauoberleitung ist unter anderem für die Aufsicht über die örtliche Bauleitung verantwortlich (vgl. § 55 Lph 8). Ob das Sinn macht, ist umstritten - möglich ist es jedoch.
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Miky
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10.09.2002 at 19:37 Uhr |
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