fdoell
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Re: Behnadlung von Bedenken gegen geplante Ausführung
Guten Tag Zeesen,
Bedenken gegen eine geplante Ausführung können seitens des ausführenden Unternehmens, aber auch seitens des Bauleitungsbüros oder des Bauherren jederzeit nach bekannt- bzw. bewusstwerden vorgebracht werden. Die Frage stellt sich auch, ob das ausführende Unternehmen in der Angebotsphase bereits alle Details der geplanten Ausführung kannte und sich darauf so intensiv vorbereiten musste wie jemand, der den Auftrag bereits hat.
Im Prinzip können also jederzeit Fragen an den Planer auftauchen, die dieser zu beantworten hat, insbesondere, wenn es sich nicht um reine Verständnisfragen, sondern um Bedenken handelt. Der Objektplaner für Lph. 1-7 hat i.d.R. auch die Aufgabe der "Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Ausführungsphase" als Grundleistung im Auftrag, womit genau auf Ihre Fragestellung abgezielt wird. Wenn etwas vergessen oder übersehen wurde, soll gerade der Objektplaner nach Lph. 1-7 sich um die Sachen kümmern, um die er sich bei ordnungsgemäßer Planung auch schon früher hätte kümmern müssen, und nicht die Arbeit auf einen Dritten gehen, der das dann kostenlos macht oder der Bauherr soll noch mal extra bezahlen. Dafür hat der Planer der Lph. 1-7 ja auch sein Planungshonorar bekommen.
Normalerweise sollen auch alle Planungsänderungen und -ergänzungen, die zu geänderten Ausführungsplänen und Unternehmerangeboten (Nachträgen) führen, vom Planer der Lph. 1-7 erarbeitet werden. Der Objektüberwacher stellt nur fest, dass eine Ausführungsinformation fehlt und erarbeiten tut sie der, der dafür Geld bekommt.
Die von Ihnen genannte "Entpflichtung" wäre genau zu spezifizieren. Sind darin wirklich alle vorgenannten Punkte ausgenommen, evtl. gegen eine Honorarminderung? Falls tatsächlich ja, würde ich mich an Ihrer Stelle mit juristischem Beistand (oder zunächst auch mal ohne) auf diese "Entpflichtungsvereinbarung" stützen und dem Bauherren miteilen, dass Sie dafür gem. Vereinbarung nicht mehr zuständig sind. (Falls Sie nicht nicht doch noch mal für diesen Bauherrn arbeiten wollen; dann würde ich mich versuchen irgendwie mit ihm zu arrangieren).
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Friedhelm Doell
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HOAI-Sachverständiger
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