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Pit
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.01.2007
IP: Logged
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Leistung ohne Honorar?
Hallo,
ich würde gerne für einen Verwandten einen kleinen Umbau planen (Lph 1-8 ), ihm dafür aber nichts berechnen. Darf ich das und kann ich trotzdem eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen? Ergeben sich dadurch evtl. sonstige Probleme?
Pit
[Edited by Pit on 19.03.2007 at 21:23 Uhr]
[Edited by Pit on 19.03.2007 at 21:23 Uhr]
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19.03.2007 at 21:22 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Bingo. Leistungen ohne Honorar versichert keine Berufshaftpflicht. Leistungen unter den Mindestsätzen der HOAI versichert keine Versicherung.
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20.03.2007 at 09:52 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Hallo Pit,
ich rate Ihnen dringendst: Finger weg oder angemessenes Honorar vereinbaren. Gerade bei Freunden und Verwandten.
Es soll schon Fälle gegeben haben, wo Freunde und Verwandte genau dieselben Qualitäts- und Haftungsansprüche stellen, die sie auch an einen 'normal' beauftragten Architekten stellen würden (was man einem Laien ja nicht verdenken kann!). Sie verbauen schließlich das teure Geld Ihres Verwandten. Beim kleinsten Fehler Ihrerseits - von dem ja dann bestimmt erwartet würde, daß Sie den beheben - müßten Sie Geld mitbringen; da wird aus 0 schnell ein Negativbetrag.
Im übrigen gibt es gängige Rechtsprechung, die besagt, daß ein Architekt auch bei Umsonst-Tätigsein voll haftet (denn der normale Bauherr als Laie konnte ja garnicht wissen, worauf er sich einläßt; Sie als Architekt aber schon).
Weiterhin würde ich als Unternehmer auf jeden Fall vermeiden wollen, daß sich einer der o.g. Aspekte herumspricht:
"mensch Pit, du hast ja für X den Umbau umsonst gemacht, war ja kein Problem für Dich, kannst Du es bei mir für die Hälfte machen?"
Und zu guter Letzt würde ich einen Gedanken daran verschwenden, daß Sie mit Ihrem Umsonst-Angebot Ihren Kollegen Arbeit wegnehmen und den gefühlten Wert von Planungsleistungen weiter absenken.
R. Kürbitz
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21.03.2007 at 23:25 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
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Re: Leistung ohne Honorar?
Hallo Pit,
ich kann mich den Worten meiner Vorredner nur anschließen, möchte aber noch auf folgendes hinweisen.
Im Bundesland NRW bat ein Bauherr einen befreundeten Architekten, am Wochenende mit ihm auf die Baustelle seines EFH zu kommen und einen kritischen Blick auf die Bauleistungen zu werfen. Dies tat der Architekt aus Gefälligkeit und bestätigte seinem Freund, dass alles mit rechten Dingen vorgehe. Dies war der einzige Ortstermin, der jemals von dem Architekten wahrgenommen wurde. Im weiteren Verlauf kam es zu Unregelmäßigkeiten im Bauablauf, die zu Mängeln und daraus resultierend zu Schäden führten. Der Unternehmer ging pleite, einen persönlich haftenden Bauleiter im klassischen Sinne gab es nicht - die Bauleitung wurde als "Serviceleistung" durch den Unternehmer erbracht - der Bauherr stand vor einem riesengroßen Scherbenhaufen. Da erinnerte sich der Bauherr an den Ortstermin mit seinem Freund, dem Architekten, und fragte sich, ob denn der fachkundige und sachverständige Freund diese Mängel nicht hätte erkennen müssen. Das ganze ging vor Gericht, und siehe da, der Architekt wurde verknackt und musste in Gänze für die Schäden aufkommen. Die Versicherung übernahm die Schadensregulierung nicht, da für dieses BV keine Honorare erwirtschaftet wurden...
Soweit die Kurzfassung, eine rechtliche Würdigung steht mir nicht zu, da ich kein "Organ der Rechtspflege" bin. Diesen Vorfall sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Grüße,
____________________________
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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22.03.2007 at 10:28 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Liebe Kollegen,
genau dieses von Hr. Heyne sehr schön beschriebene Urteil ging mir durch den Kopf....
R. Kürbitz
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22.03.2007 at 11:30 Uhr |
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Pit
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.01.2007
IP: Logged
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Re: Re: Leistung ohne Honorar?
"Im übrigen gibt es gängige Rechtsprechung, die besagt, daß ein Architekt auch bei Umsonst-Tätigsein voll haftet."
Darüber bin ich mir im Klaren. Und die Risiken dabei sind sehr abschreckend.
Meine Beweggründe dafür sind, dass ich vor nicht alzu langer Zeit in einer Notsituation Hilfe erhalten habe, die nicht in Geld aufzuwiegen ist. Das würde ich gerne weitergeben.
Pit
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22.03.2007 at 11:45 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Pragmatische Lösung finden, Kontakt zur Versicherung aufnehmen und Fall schildern. Bestimmt findet sich eine Lösung, wenn es vor Leistungserbringung eine klare Regelung mit der Versicherung / dem Bauherrn gibt.
Grüße,
____________________________
Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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22.03.2007 at 12:22 Uhr |
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JimJohn
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.10.2007
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Hallo,
was passiert eigentlich, wenn man als Planer in Vorleistung geht, keinen Vertrag bekommt und auch die Rechnung nicht bezahlt werden? Kann man einfach die Planungstätigkeit einstellen ?
Danke im voraus!
Mfg.
J. John
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06.10.2007 at 19:44 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Hallo H. John,
1. Ich würde sagen, die Frage passt nicht in diesen thread.
2. Eigentlich passt die Frage auch nicht zum Thema "HOAI", es sei denn, die Rechnungen werden deshalb nicht bezahlt, weil sie nicht prüffähig aufgestellt sind.
3. Nachfolgend trotzdem ein Beantwortungsversuch:
quote: was passiert eigentlich, wenn man als Planer in Vorleistung geht
Man geht als Planer immer in Vorleistung!
quote: keinen Vertrag bekommt
Man benötigt schon einen Auftrag, jedoch kann dieser auch eine mündliche Willenserklärung des Auftraggebers sein. Sollte Ihr "Auftraggeber" also durch sein eindeutiges Verhalten zum Ausdruck gebracht haben, dass er von Ihnen Planungsleistungen wünscht und Sie hätten sich bereit erklärt, diese zu erbringen, dann wäre bereits ein Vertrag zustande gekommen.
quote: und auch die Rechnung nicht bezahlt werden?
Falls Sie nachweisen können, dass ein Auftrag vorliegt, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung, wenn:
- die Rechnung prüffähig aufgestellt ist
- in sich abgeschlossene Teilleistungen nachgewiesen werden (§8Abs.2 HOAI)
Nötigenfalls müsste die Rechnung mit anwaltlicher Hilfe eingeklagt werden.
quote: Kann man einfach die Planungstätigkeit einstellen ?
Ich unterstelle an dieser Stelle einmal, dass Sie keinen schriftlichen oder mündlichen Vertrag abgeschlossen haben, in dem die Ausführungsfristen eindeutig geregelt sind. Dann dürfte Ihnen durch eine "großzügige Bearbeitungszeit" kein Schaden entstehen. Die Frage einer eventuellen Kündigung erörtern Sie besser mit einem Fachanwalt unter Zugrundelegung des speziellen Sachverhaltes.
Viele Grüße
bento
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07.10.2007 at 12:33 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar ?
Dazu hätte ich auch mal ne Frage: Was ist eiegntlich mit "viel Honorar ohne Leistung ?" oder "ganzviel Honorar ohne Leistung ?"
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12.10.2007 at 11:40 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Hätt' ich gerne!
Nein, im Ernst, liebe Frau Zeh, ich verstehe die Frage nicht ganz.
Geht es Ihnen darum, dass manche Planer für wenig Leistung viel Honorar verlangen und auch durchsetzen können? Oder was?
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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12.10.2007 at 12:25 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Gripsgymnastik oder Scherz?
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12.10.2007 at 15:21 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Leistung ohne Honorar?
Gripsgymnastik. Wer hat die beste Antwort ?!
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13.10.2007 at 16:33 Uhr |
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