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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar bei phasenweiser Beauftragung
Beitrag von Nachricht
berti
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.04.2007
IP: Logged
icon Honorar bei phasenweiser Beauftragung

Hallo & guten Tag,
für ein Bauvorhaben werden wir phasenweise beauftragt: LP 1-3 ist abgeschlossen, Beauftragung LP 4+5 demnächst, danach der dritte Block mit LP 6-9.
Unser Bauherr ist der Auffassung, dass unser Honorar mit der letzten Rechnung nach Abschluss von LP 9 für alle LPs entsprechend "nach"gerechnet wird. Die anrechenbaren Kosten würden sich nämlich erhöhen und damit auch unser Honorar.
Wenn ich mich recht erinnere, ist das aber NICHT so, d.h. Vertrag und LP abgeschlossen -> keine nachträgliche Veränderung der anrechenbaren Kosten mehr möglich. (Das ist doch gerade der Sinn einer phasenweisen Beauftragung, oder?)
Wie isses denn nun wirklich? Gibt es dazu eine verbindliche Festlegung? Bitte helft meinem lahmen Hirn auf die Sprünge

____________________________
Schöne Grüße
Berti

03.04.2007 at 16:24 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorar bei phasenweiser Beauftragung

Guten Abend berti,

leider haben Sie keinen Bezug auf den betreffenden Teil der HOAI genommen, aber da Sie von "Bauvorhaben" sprechen, unterstelle ich im Folgenden, dass es sich um den Teil II: "Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten" handelt.
Hier ist in §10 Abs.2 für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten folgende Kostenermittlungsart vorgegeben:
1. für die Leistungsphase 1-4 nach der Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt, nach der Kostenschätzung
2. für die Leistungsphase 5-7 nach dem Kostenanschlag, solange dieser nicht vorliegt, nach der Kostenberechnung
3. für die Leistungsphase 8+9 nach der Kostenfeststellung, solange diese nicht vorliegt, nach dem Kostenanschlag

Dummerweise passt Ihre stufenweise Beauftragung nicht mit dem v.g. Schema überein und das ist vielleicht deshalb etwas unglücklich, weil bei einer stufenweisen Beauftragung jede Stufe einen eigenständig zu bewertenden Vertrag darstellt.

Ich würde eine Abrechnung wie folgt sehen:

Stufe 1 (=LP 1-3): Da die Kostenberechnung in LP 3 zu erfolgen hat, kann für die erste Stufe die Kostenberechnung zugrunde gelegt werden.

Stufe 2 (=LP 4+5): Da der Kostenanschlag bekanntlich erst in LP 7 erstellt werden kann, ist hier ebenfalls die Kostenberechnung als Abrechnungsgrundlage anzusetzen. Wegen der eigenständigen Vertragsform der jeweiligen Stufe müsste (dürfte) die Abrechnungsgrundlage auch später (nach Ermittlung der Kostenanschlags in der nächsten Stufe) nicht nachträglich geändert werden.

Stufe 3 (=LP 6-9): Abrechnungsgrundlage dürfte hier für LP 6+7 der Kostenanschlag und für LP 8+9 die Kostenfeststellung sein.

Ihre folgende Aussage habe ich nicht verstanden:

quote:
Unser Bauherr ist der Auffassung, dass unser Honorar mit der letzten Rechnung nach Abschluss von LP 9 für alle LPs entsprechend "nach"gerechnet wird. Die anrechenbaren Kosten würden sich nämlich erhöhen und damit auch unser Honorar.


Warum möchte Ihr Bauherr unbedingt Ihr Honorar erhöhen? Was haben Sie dagegen?

Gruß
bento

03.04.2007 at 20:21 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Honorar bei phasenweiser Beauftragung

Lieber Kollege,

ich möchte den Kollegen bento ergänzen:

Der Sinn einer phasenweisen Beauftragung ist meines Erachtens eben nicht die Festschreibung von Kostenberechnungsarten (wie von bento ausgeführt). Diese Regel gilt nämlich immer.

Vielmehr besteht der Vorteil des AG bei einer phasenweisen Beauftragung darin, daß er nicht für das ganze Projekt an Sie gebunden ist. Wenn er z.B. nach LP3 nicht mehr mit Ihnen weitermachen möchte, fällt kein entgangener Gewinn etc. an; andererseits können auch Sie nicht verpflichtet werden, für den AG weiterzuarbeiten. Nicht zu unterschätzen, wenn die Chemie nicht stimmen sollte.

Auch ich habe folgendes übrigens nicht verstanden:
"... Die anrechenbaren Kosten würden sich nämlich erhöhen und damit auch unser Honorar."

Warum erhöhen sich denn die anrechenbaren Kosten?

R. Kürbitz

03.04.2007 at 22:33 Uhr
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