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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
balze
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.09.2002
IP: Logged
icon anrechenbare Kosten

Hallo,

ich habe folgende Frage zu den anrechenbaren Kosten der Architektenschlußrechnung:
1. Bei einer fehlerhaft verlegten Grundleitung entstanden zusätzliche Kosten f. d. Erdarbeiten von 5.000,- ?.
Die Kosten mußte die Sanitärfirma tragen.
-Der Haustechniker berechnet für sein Honorar die Schlußrechnung der S-Firma (ohne den Abzug von 5.000,-)
Die Rohbaufirma führt die zusätz. Erdarbeiten natürlich in Ihrer Rechnung auf, daher zählen wir diese Kosten (die wir auch gebauleitet haben) als anrechenbare Kosten an.

Die Folge ist, das dem Bauherrn doppeltes Planungshonorar entsteht.
Was sagt die HOAI dazu?

Danke

18.09.2002 at 14:39 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten

Hallo!

Wenn ich die Darstellung richtig verstehe, hat die Sanitärfirma Mist gebaut. Die Rohbaufirma hat den Mangel der Sanitärfirma behoben und dafür 5.000 (DM/Euro ) verlangt.

Da liegt es nahe, diese Mangelbeseitigungskosten der Sanitärfirma aufzugeben, d.h. von deren Rechnung abzuziehen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Auftraggeber bereit ist, ein und dieselbe Leistung zweimal zu bezahlen.

Entsprechend taucht der Betrag auch in den anrechenbaren Kosten nur einmal auf.

Ob die anrechenbaren Kosten Teil der Grundlage für das Hautechnikerhonorar (§ 73 HOAI) oder des Architekten (§ 15 HOAI)ist, hängt übrigens nicht davon ab, welche Firma die Leistung in Rechnung stellt, sondern ausschließlich aus der Kostengruppenzuordnung nach § 10 HOAI in Verbindung mit DIN 276 (81).

So denn...


____________________________
Miky

23.09.2002 at 17:59 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Kosten
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