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rsingenieure
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.04.2007
IP: Logged
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Haftungsdauer Planungsfehler
Guten Tag zusammen
Eine konkrete Frage zum Thema Haftungsdauer von Ingenieuren.
Wie lange haftet ein Haustechnikplaner für seine Planungsleistung?
Das Beispiel: in einem MFH traten nach 6 Jahren Undichtigkeiten des Trinkwassersystems auf. Ein erstelltes Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Undichtigkeiten auf falsche Dimensionierung der Rohrleitungen zurückzuführen sind.
Nun stellt sich die Frage, was die Wohnungseigentümer unternehmen können.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Gruss
rs
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24.04.2007 at 12:45 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Haftungsdauer Planungsfehler
Das ist mit Sicherheit eine Frage, die nur ein Anwalt nach Prüfung des Vertrages sauber beantworten kann (und darf!).
Viel wichtiger ist es zu klären, ob das Gutachten brauchbar ist. War es ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder vielleicht "nur" ein Sach- oder Fachkundiger. War es ein Gerichtsgutachten? (wahrscheinlich nicht, sonst wäre die Frage dort geklärt worden!)
Ich würde auch den ausführenden Auftragnehmer mit einbeziehen, wenn es ihn noch gibt.
Mich würden Materialien, angeschlossene Verbraucher, Größe der Leitungen, Wasserqualitiäten, Wasseraufbereitung usw. zunächst mehr interessieren.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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26.04.2007 at 19:44 Uhr |
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