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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Verkehrsregelung- Anrechenbar ?
Guten Tag werascha,
selbstverständlich gehören alle Unternehmerleistungen, die der Planer plant, zu den anrechenbaren Kosten. Warum sollten bauzeitliche Maßnahmen denn da raus fallen? Nur wenn der Planer verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit weder plant noch überwacht, sind die Kosten nicht anrechenbar (s. § 52 (7) Nr. 4).
Wenn der Bauherr also sagt: "die Maßnahme wird mit halbseitiger Sperrung realisiert; die Verkehrsregelung dazu übernimmt unser Amt für Verkehr; Sie brauchen sich da um gar nichts weiter kümmern als dies in die Baubeschreibung hineinzunehmen und uns mitzuteilen, wann begonnen wird, wann auf die andere Seite geschwenkt wird und wann alles wieder abgebaut werden kann", dann sind die Maßnahmen keine aK.
Planen Sie aber Ampelanlagen, Beschilderungen, Markierungen etc. selbst oder überwachen Sie deren Ausführung (weil z.B. anstelle einer Planung eine verkehrsrechtliche Anordnung mit Verweis auf Richtzeichnungen alle notwendigen Maßnahmen beschreibt), dann gehört das zu den aK.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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25.04.2007 at 12:48 Uhr |
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