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Lapla
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 04.01.2005
IP: Logged
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Bauleiter Pflichten vernachlässigt
Guten Tag,
Neubauwohnung in einem 6-Familienhaus durch Bauträger erstellt. Geschäftsführer ist Architekt und Bauleiter . Eigenleistung ist im Vertrag vorgesehen und wurde beim Boden auch teilweise wahrgenommen.
1. Nach Abnahme bzw Einzug wurde festgestellt:
Die WC-Spülung lässt sich nur betätigen, wenn der Deckel heruntergeklappt ist, da die Betätigungsarmatur hinter dem deckel versteckt ist. Bauträger behauptet, dies sei kein Mangel, da es anders nicht gehen würde und immer so gemacht würde.
Wie weise ich den Mangel nach?
2. Ebenfalls nach Abnahme:
Im Schlafzimmer hat der Boden eine Höhen-Differenz im Bereich der Tür von >1cm. dadurch schleift die Tür beim Öffnen und der Schrank steht schief.
Nach Estricheinbau wurde der Bauleiter mündlich informiert, er hat aber Verantwortung abgelehnt, da Boden Eigenleistung. Estrichfirma behauptet Toleranz sei eingehalten , da über 3m Länge gemessen wird. Das haben wir dann auch so geglaubt! Leider!
Eigener Bodenleger hat die Differenz erkannt, aber als eben, aber zu niedrig gegenüber Nullebene interpretiert und die Dielen im Flur angepasst.
Hat der Bauleiter seine Pflichten vernachlässigt? Unebenheiten in Nassräumen, die nicht in Eigenleistung gefliest wurden, wurden noch auf Veranlassung ausgeglichen!
Herzlichen Dank
H.K.
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14.05.2007 at 08:22 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Bauleiter Pflichten vernachlässigt
zu 1. WC-Spültaste
Ich bin der Meinung, dass, wenn keine andere Ausführung ausdrücklich gefordert war, dahingehend kein Mangel vorhanden ist. Die WC-Spülung kann betätigt werden und funktioniert. Dazu Zitat VOB/B: Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung ... (so herzustellen, dass sie sich) ... für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist ...
zu 2.
zu Toleranzen gibt es eine Regel der Technik (DIN). Das müsste im Detail untersucht werden, z. B. Stichmaß
auf 0,1 Meter max. 2 bzw. 1 mm
auf 1 Meter max. 4 bzw. 3 mm
auf 4 Meter max. 10 bzw. 9 mm
auf 10 Meter max. 12 bzw. 12 mm
bei vereinbarten "erhöhten Anforderungen", z.B. hoher Standard, gilt die rechte Zahl, sonst die linke.
Das geht aber auch mit der Spachtelung einher, die auf jeden Fall mitzubewerten ist (als wessen Leistung?).
Dazu kommt die offensichtlich nicht erhobenen Bedenken vor Ausführung des Bodenbelages.
In Ihrem Fall mit teilweiser Eigenleistung würde ich sagen: "Unklare Zuständigkeiten, Thema beenden! "
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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20.05.2007 at 16:38 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Bauleiter Pflichten vernachlässigt
Hallo CT1956,
quote: Ich bin der Meinung, dass, wenn keine andere Ausführung ausdrücklich gefordert war, dahingehend kein Mangel vorhanden ist. Die WC-Spülung kann betätigt werden und funktioniert. Dazu Zitat VOB/B: Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung ... (so herzustellen, dass sie sich) ... für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist ...
Da bin ich aber ganz anderer Meinung.
Mir ist kein WC-Fabrikat bekannt, bei dem man erst den Deckel herunterklappen muss, um die Spülung betätigen zu können. Somit greift Ihr durchaus richtiges VOB-Zitat, dass die Leistung so herzustellen gewesen wäre, dass sie eine Beschaffenheit aufweist, die bei anderen WC-Spülungen üblich ist. Und dies ist offensichtlich hier nicht der Fall.
Stellen Sie sich außerdem einmal vor, Sie hätten eine längere "Sitzung" und möchten zwischendurch spülen. Ich glaube kaum, dass Sie begeistert davon wären, zwischenzeitlich dafür extra aufstehen zu müssen, um nach Herunterklappen des WC-Deckels spülen zu können, um danach - nach erneutem Anheben des Deckels - wieder Platz nehmen zu können.
Der Bauträger muss ein Genie sein, wenn er dies einem Käufer als normal verkaufen kann.
@Lapla:
Das Haus hat 6 Wohnungen. Sitzen überall die WC-Spülungen hinter den aufgeklappten Toilettendeckeln? Was sagen die restlichen Käufer dazu? Wie sehen die Abbildungen in den Herstellerprospekten aus? Was sagen die technischen Anleitungen zum Einbau? Was sagt der Hersteller?
Falls noch keine Abnahme stattgefunden hat, würde ich diesen Punkt umgehend dem Bauträger als Mangel mitteilen, es sei denn, Sie haben Gefallen am intensiven Kontakt mit dem WC-Deckel gefunden und finden, dass Ihre Oberschenkel durch die situps schon wesentlich muskolöser geworden sind.
Grundsätzlich würde ich die Abnahme nicht ohne Unterstützung eines Fachmannes durchführen. Dieser könnte auch gleichzeitig Ihre Bodenunebenheit bewerten.
Gruß
bento
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18.07.2007 at 20:27 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Bauleiter Pflichten vernachlässigt
... schon wieder ein Bauträger ? Übrigens, dieser Satz: " Das machen wir schon immer so" gehört wahrscheinlich zur Grundausbildung bei Bauträgern und Handwerkern. Ich schließe mich meinem Vorredner an: Nimm zur Abnahme einen Ingenieur für Heizung/Sanitiär mit bzw. recherchiere mal, was das eingebaut worden ist. Normalerweise gibt es diese Montageelemente z.B. von Geberit, da gibt es winige Möglichkeiten, die Druckplatte für die Spülung zu versetzten.
[Edited by C.Zeh on 19.07.2007 at 11:19 Uhr]
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19.07.2007 at 11:05 Uhr |
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