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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Inwieweit müssen Gewerke, die zur Honorarberechnung einbezogen wurden, betreut werden ?
Beitrag von Nachricht
nobodyimportant3
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.06.2007
IP: Logged
icon Inwieweit müssen Gewerke, die zur Honorarberechnung einbezogen wurden, betreut werden ?

Guten Abend,
ich habe mit meinem betreuenden Architekten einen Honorarvertrag nach HOAI, basierend auf der Bausumme von 400.000 Euro brutto. Hierbei entfallen ca. 20 % der Kosten ( 80tsd €) auf die Gewerke Elektriker und Heizung/ Sanitär. Diese Kosten wurden vom Architekten in voller Höhe in seine Honorarberechnung miteinbezogen. Allerdings vertritt er nun die Meinung, da er ja technisch davon nichts verstehen könne, dass er diese zwei Gewerke nicht betreuen müsse, weder in der praktischen Ausführung, noch z.B. im Überprüfen der Rechnungen/ Abschlagszahlungen. Auf meine Rückfrage, woher sich dann die Rechtfertigung ergäbe, die komplette Kostensumme in seine Honorarberechnung mit einzubeziehen, bekam ich die Antwort, dies würde sich allein aus der zeitlichen Koordinierung , die er auch für diese Gewerke übernimmt, ergeben. Es ist mir nun ein Rätsel, dass sich somit nun auch ca 20 % des Honorars darauf begründen sollen, dass er die lediglich die Bauzeiten für diese Handwerker . festgelegt hat.
Anmerken möchte ich weiterhin, dass mein Misstrauen daher rührt, dass ich ihn schon zu Beginn dabei " erwischt" habe, dass er gegen besseres Wissen, die Bruttosumme, anstatt der Nettosumme zur Honorarberechnung hergenommen hat.
Vielen Dank für eine Antwort

21.06.2007 at 19:32 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Inwieweit müssen Gewerke, die zur Honorarberechnung einbezogen wurden, betreut werden ?

Zu diesem Thema gabs schon mehrere Postings, die aber irgendwie alle verschwunden zu sein scheinen. Also nochmal von vorn...

Ihr Architekt hat Recht.

Grundlage ist § 10 HOAI:

"(4) Anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten für Installationen, zentrale Betriebstechnik und betriebliche Einbauten (DIN 276, Kostengruppen 3.2 bis 3.4 und 3.5.2 bis 3.5.4), die der Auftragnehmer fachlich nicht plant und deren Ausführung er fachlich auch nicht überwacht,

vollständig bis zu 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten

zur Hälfte mit dem 25 v.H. der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.

Plant der Auftragnehmer die in Satz 1 genannten Gegenstände fachlich und/oder überwacht er fachlich deren Ausführung, so kann für diese Leistungen ein Honorar neben dem Honorar nach Satz 1 vereinbart werden."

Ist für den Bauherrn nicht immer nachzuvollziehen, steht aber so in der Verordnung drin.

[Edited by Christian Wolz on 22.06.2007 at 08:39 Uhr]

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

22.06.2007 at 08:37 Uhr
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mac_d
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 10.09.2007
IP: Logged
icon Re: Inwieweit müssen Gewerke, die zur Honorarberechnung einbezogen wurden, betreut werden ?

Hallo Herr Wolz,

ich will demnächst bauen und hatte letzte Woche ein Gespräch mit einem Architekten. Der meinte er vergibt die Planung der Heizung/Lüftung/Sanitär an ein Planungsbüro. Wenn er jetzt z.B 40000€ veranschlagt, welchen Betrag kann er dann für sein Honorar heranziehen.

Vielen Dank & Gruß
Mario

11.09.2007 at 07:42 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Inwieweit müssen Gewerke, die zur Honorarberechnung einbezogen wurden, betreut werden ?

Das hängt von den Gesamtkosten ab.

Bitte geben Sie doch mal die Nettobaukosten (incl. Heizung und Sanitär) an - und ob die 40.000 netto oder brutto sind...

Sie können aber auch einfach (?) den Honorarrechner (links außen) bemühen...

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

11.09.2007 at 14:32 Uhr
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mac_d
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 10.09.2007
IP: Logged
icon Re: Inwieweit müssen Gewerke, die zur Honorarberechnung einbezogen wurden, betreut werden ?

Hallo,

also die Gesamtkosten netto belaufen sich auf 240.000€ und die 40.000€ sind brutto oder ungefähr 33.500€ netto. Hab ich das dann richtig verstanden, da die 33.500€ nicht mehr als 25% der 240.000€ sind können diese komplett als anrechenbare Kosten aufgelistet werden.

Danke & Gruß

13.09.2007 at 07:36 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Inwieweit müssen Gewerke, die zur Honorarberechnung einbezogen wurden, betreut werden ?

Nein, sondern weil die 33.500 nicht mehr als 25 % der 206.500 (=240.000- 33.500) sind. Aber sonst ist 's richtig.

[Edited by Christian Wolz on 13.09.2007 at 09:33 Uhr]

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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

13.09.2007 at 09:32 Uhr
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