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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zusätzliche Leistungen
Beitrag von Nachricht
Strumpf
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.06.2007
IP: Logged
icon Zusätzliche Leistungen

Hallo,

wir haben mit unserem Architekten einen Vertrag auf Grundlage der HOAI abgeschlossen. Leistungsphasen wurden folgende vereinbart: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Objektüberwachung. Die ersten 4 Phasen waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon erledigt. Bezüglich der Objektüberwachung wurde mündlich vereinbart, dass eine Vergabe dann konkret in Auftrag gegeben werden soll. Zusätzlich wurden pauschal 10% Nebenkosten vereinbart. Für weiterer Leistungen auf Nachweis ein Stundensatz von 70€.

Nun benötigen wir für unseren Statiker die Baupläne in Dateiform. Hier soll nun ein extra Betrag berechnet werden, obwohl wir die Phasen bis zur Genehmigungsplanung bereits überwiesen haben. Haben wir keinen Anspruch auf die Datei?

Vielen Dank für Informationen bezüglich diesem Thema.

29.06.2007 at 11:25 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

Hallo,

üblicherweise wird in Architektenverträgen u.a. geregelt, in welcher Form und in wieviel Ausfertigungen die Planunterlagen an den AG zu übergeben sind.
Die HOAI regelt dies nicht, da es sich hier um Preisrecht und nicht um Vertragsrecht handelt.

Der vereinbarte Pauschalsatz von 10% für die Nebenkosten erscheint auf den ersten Blick recht hoch zu sein. Auch wenn der § 7 der HOAI nicht explizit die Digitalversion unter dem Oberbegriff "Nebenkosten" aufführt, so sollte man in der heutigen Zeit davon ausgehen können, dass die Dateien auch in digitaler Form an den AG übergeben werden.

Falls man Ihnen diese Leistung tatsächlich separat berechnen möchte, so würde mich die Höhe der Kosten hierfür interesssieren, denn die geistige Leistung haben Sie ja bereits bezahlt.
Welchen finanziellen Aufwand würde eine Mail mit den entsprechenden Plananhängen verursachen? Selbst das Brennen auf CD dürfte schneller gehen als eventuelle Angebotserstellungen über diese Leistung.

Ich halte persönlich die Diskussion über eine derartige Vergütungsforderung heutzutage für so überflüssig wie ein Kropf. Vor 15 -20 Jahren hätte ich in der Erstellung von digitalen Dateien vielleicht noch eine Besondere Leistung gesehen, aber heutzutage sind sie ohnehin vorhanden.

Rein theoretisch könnten Sie auch noch auf die Vorlage von digitalen Plänen verzichten und Ihren Architekten bitten stattdessen eine entsprechende Anzahl Plankopien in Papierform dem Statiker zukommen zu lassen (denn die sind garantiert in den Nebenkosten enthalten).
Mal sehen, was Ihrem Planer lieber (billiger) ist. Damit dürfte sich das Problem dann ohnehin erledigt haben.

Schöne Grüße
bento

29.06.2007 at 20:04 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

Hallo Strumpf, hallo bento,

prinzipiell stimmte ich Ihnen zu, dass der Aufwand zur Zusammentsellung der Daten recht gering ist. Es stellen sich aber auch folgende Fragen:

- Was sparen Sie, wenn der Statiker die EDV-Daten bekommt und nicht alles selber zeichnen muss?

- Wer ist haftbar, wenn in den übermittelten Daten Fehler sind, die dem Statiker nicht auffallen?

- Hat der Planer ein Interesse daran, dass andere Zugriff auf seine Daten bekommen? Er kann ja nicht steuern, wem die Daten zugänglich gemacht werden.

Der Bauherr hat m. E. ein Anrecht auf Plankopien (oder -pausen), nicht auf die Originale. Und als solche würde ich elektronische Daten in einem offenen, bearbeitbaren Format (dxf, dwg etc.) bewerten. Ist aber meine persönliche Meinung, ich kann Ihnen dazu keine Rechtsgrundlage liefern.

[Edited by Christian Wolz on 30.06.2007 at 12:51 Uhr]

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

30.06.2007 at 12:45 Uhr
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Strumpf
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 29.06.2007
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

Hallo bento,
hallo Christian Wolz,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Leider wurde in unserem Vertrag keine Regelung über die Anzahl und die Form der übergebenden Planunterlagen geregelt. Es gibt nur die mündliche Aussage, dass alle notwendigen Unterlagen uns zugestellt werden.

Es wird ein Pauschalpreis von 175€ verlangt. Dies ist nicht die Welt, aber angesichts der bisherigen Leistungen und der eigentlich geplanten zukünftigen schon viel Geld.

Unser Statiker berechnet den gleichen Preis, ob ihm die Daten vorliegen oder nicht.

Bezüglich der eventuellen Haftung bei Fehlern kenne ich mich leider nicht aus. Laut unserem Architekten stellt diese Pauschale lediglich den Arbeitsaufwand dar.

Sie haben mir aber schon ein bißchen weitergeholfen. Besten Dank

Schöne Grüße

03.07.2007 at 21:14 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

Hallo Strumpf,

ich verstehe zwar nicht wie sich Ihre erste Aussage

quote:
Nun benötigen wir für unseren Statiker die Baupläne in Dateiform.

mit der späteren Äußerung
quote:
Unser Statiker berechnet den gleichen Preis, ob ihm die Daten vorliegen oder nicht.

deckt, aber da ein digitaler Planungsstand nun offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, wäre es wohl sinnvoller, die 175 € anderweitig für Ihre Objektverwirklichung zu verwenden.
Das macht weder den Architekten ärmer, da er ja den "Aufwand" spart, noch Sie, da Sie ja die Ausgabe sparen.

Freundliche Grüße
bento
05.07.2007 at 18:58 Uhr
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