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HOAI.de - Forum : Allgemeines : HOAI-Vorschlag bzgl. Ing.-Leistungen für EKV
Beitrag von Nachricht
ibbup
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.09.2002
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icon HOAI-Vorschlag bzgl. Ing.-Leistungen für EKV

Hallo miteinander,
für die Ingenieursleistungen zur Koordinierung und Steuerung von Leistungen zur Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (ich meine nicht die hieraus resultierenden Massnahmen!)gibt es in der HOAI keine direkt ausgewiesene Leistungen und somit konkrete Abrechnungsgrundlage. Ich stelle mir hier folgenden HOAI-Ansatz vor:
Die Zustands- und Funktionsbewertung eines Bauwerkes, z.B. Kanalisation, könnte man doch als Bauwerks-Begutachtung auf Grundlage der HOAI §33 auffassen, wobei dann das Honorar frei vereinbar wäre.
Wäre dieser Ansatz HOAI-Konform? Falls nicht, welcher nachvollziehbare Ansatz bietet dann die HOAI an?

02.10.2002 at 15:18 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
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icon Re: HOAI-Vorschlag bzgl. Ing.-Leistungen für EKV

Halli Hallo,

die HOAI regelt ausschließlich die Vergütungshöhe für die in den Leistungsbildern enthaltenen Leistungen.

Wieso wollen Sie Leistungen, die von der HOAI nicht erfaßt werden, in das enge Korsett der HOAI zwängen, nur weil sie von Ingenieuren erbracht werden? Wenn ein Architekt auf dem WOchenmarkt selbstgebackenen Kuchen verkauft, setzt er den Preis auch nicht nach HOAI fest, nur weil er Architekt ist.

Aber selbst wenn Sie § 33 HOAI anzuwenden versuchen, bringt Sie das nicht weiter: Wie Sie selbst festgestellt haben, ist das Honorar frei vereinbar... Dafür brauchen Sie die HOAI nicht.

So long...




____________________________
Miky

03.10.2002 at 17:06 Uhr
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ibbup
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.09.2002
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icon Re: HOAI-Vorschlag bzgl. Ing.-Leistungen für EKV

Merci für den interessanten Ansatz, jedoch ein paar ergänzende Gedanken hierzu:
Grundsätzlich, wäre denn der Ansatz HOAI §33 in diesem Fall denn so falsch? Auf was bezieht sich diese gutachterliche Leistung?...und was mach ich, wenn der AG die HOAI als Grundlage vereinbaren will? Wäre denn dann nicht der §33 ein elegantes "Türchen" zur freien Vereinbarung?

04.10.2002 at 09:41 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
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icon Re: Re: HOAI-Vorschlag bzgl. Ing.-Leistungen für EKV

§ 33 bezieht sich lediglich auf Gutachten über Leistungen, die in der HOAI erfasst sind. Vergütung für alle anderen Gutachten kann die HOAI gar nicht regeln.

Wenn Ihr AG unbedingt die HOAI als Grundlage vereinbaren will, kann er auch gleich das deutsche Reinheitsgebot für Bier und die Straßenverkehrsordnung mit in den Vertrag aufnehmen - schaden wird das kaum, es hilft Ihnen oder Ihrem AG aber auch nicht weiter.


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Miky

04.10.2002 at 11:07 Uhr
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ibbup
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 10.09.2002
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icon Re: HOAI-Vorschlag bzgl. Ing.-Leistungen für EKV

Nette Anmerkung... :-)
also das bedeutet dann konkret - dass hier der Ingenieur völlig frei anbieten kann...auch nicht schlecht...
Danke für die Hilfe

05.10.2002 at 12:31 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : HOAI-Vorschlag bzgl. Ing.-Leistungen für EKV
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