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Archi
Level: Member
Beiträge: 20
Registriert seit: 28.07.2006
IP: Logged
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Honorar für Teilleistungen
Honorarfrage zur LPH. 8,
Teilleistung : 8.6 Gemeinsames Aufmaß mit Bauausführenden, 3,0 – 4,0
Es geht um die Klärung, ob für diese Teilleistung einem ARGE Mitglied, der nicht mit der LPH.8 beauftragt ist, ein Teilhonorar zusteht.
Begründung des ARGE – Mitgl. ist: Für die Herstellung von Abrechnungszeichnungen für ausführenden Firmen wurden örtlich Maße überprüft und in den Ausführungszeichnungen ergänzt. Hierfür wird ein Honorar in Rechnung gestellt. Es wird auch nicht die Teilleistung: 3,0 – 4,0, im Mittel also 3,5 gefordert sondern 1 % des Gesamthonorars. ?!
Es handelt sich nicht um ein gemeinsames Aufmaß mit Bauausführenden Firmen.
Frage: Gehört diese Leistung nicht zur Fortschreibung der Ausführungszeichnungen unter LPH. 5?
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Archi
[Edited by Archi on 29.07.2007 at 17:10 Uhr]
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29.07.2007 at 17:08 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorar für Teilleistungen
Guten Tag Archi,
die entscheidende Floskel dürfte sein "Herstellung von Abrechnungszeichnungen für ausführende Firmen". Die haben nämlich Abrechnungszeichnungen als Nebenleistungen zu liefern. Wer auch immer diese Zeichnungen macht, hat i.d.R. einen Vergütungsanspruch gegen die ausführende Firma (d.h. nicht gegen irgendeinen der Planer), idealerweise natürlich -wie immer- vorher geklärt.
Sollte der og. Sachverhalt nicht den Kern der Dinge treffen, wäre zu klären:
- was für eine ARGE existiert hier? Eine von Planern oder eine ausführenden Firmen?
- von wem will das ARGE-Mitglied Geld?
Die Fortschreibung von Ausführungszeichnungen sollte - ebenfalls wie immer am Bau - idealerweise vor der Ausführung erfolgen. Dann ist es auch klar eine Leistung nach Lph. 5. Wenn der Planer dies einmal erst nach Ausführung macht, um dann trotzdem dem Bauherrn oder der ausführenden Firma einen Satz "fortgeschriebener Ausführungspläne" zu überreichen, ändert das nichts am Honorar.
Abrechnungszeichnungen oder gar Bestandspläne sind jedoch etwas grundsätzlich anderes. Denken Sie doch nur mal daran, wer die Haftung für die Richtigkeit übernimmt!
Wenn noch Fragen sind, einfach melden.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.07.2007 at 05:08 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorar für Teilleistungen
Guten Abend Archi,
also ich habe das so verstanden:
Sie sind Arge-Partner bei einem Planungs- und Durchführungsauftrag. Intern haben Sie mit Ihrem Partner den Auftrag derart aufgeteilt, dass Sie zumindest für die Leistungen der LP 8 zuständig sind und Ihr Partner die eigentliche Planung beackert hat. Demnach würde Ihnen auch der volle beauftragte Prozentsatz der LP 8 zustehen (falls Ihr interner Vertrag nichts anderes aussagt).
Anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass kein gemeinsames Aufmaß zwischen Ihnen und den bauausführenden Firmen stattgefunden hat, sondern, dass die Firmen eigene Aufmaße anhand der Ausführungspläne erstellt haben. Warum Ihr Partner allerdings "Aufmaßpläne" für die Firmen erstellt hat und deshalb an der Vergütung für das "ersparte gemeinsamen Aufmaß" beteiligt werden möchte, ist mir völlig schleierhaft.
Falls nämlich kein gemeinsames Aufmaß stattgefunden hat, so haben die ausführenden Firmen die Rechnungsmassen durch prüfbare Aufmaße zu belegen. Basis hierfür sind Ausführungspläne oder örtliche Aufmaße, aber keine Aufmaßpläne, die durch den Architekten beigesteuert werden müssen.
Wie Herr Doell schon sagte: Wer für die Firmen Dienstleistungen erbringt, muss mit denen auch seinen Honoraranspruch klären.
@ Herr Doell:
Ich traue meinen Augen nicht. Sind Sie vollmondgeschädigt oder beantworten Sie freiwillig Montags morgens um 5:00 Uhr Fragen in diesem Forum? Respekt!
Viele Grüße
bento
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30.07.2007 at 16:57 Uhr |
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Archi
Level: Member
Beiträge: 20
Registriert seit: 28.07.2006
IP: Logged
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Re: Honorar für Teilleistungen
Hallo Herr Doell,
Hallo bento,
vielen Dank für die Information. Es ist genau das was ich hören ( lesen ) wollte.
Nochmals Danke
Gruß
Archi
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31.07.2007 at 18:23 Uhr |
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