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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
strapla
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 04.09.2007
IP: Logged
icon anrechenbare Kosten

Frage zu anrechenbaren Kosten:
Bei der Vorplanung einer Umgehungsstraße sind nach TVB-Straßen bis zu 3 Varianten zu bearbeiten. Wir haben 2 Varianten: ein 3-streifiger Ausbau und ein 4-streifiger Ausbau.
Der 3-streifige Ausbau ist günstiger wird aber nach HOAI § 52 nur mit 85 % angerechnet.
Der 4-streifige Ausbau ist teurer wird aber nach HOAI § 52 nur mit 70% angerechnet.
Hieraus ergibt sich, dass die Anrechenbaren Kosten für den Fall 3-streifiger Ausbau höher liegen, obwohl die Baukosten geringer sind. Nun meine Frage, setzte ich bei der Honorarermittlung nun die teureren Baukosten an oder die höheren anrechenbaren Kosten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
strapla

04.09.2007 at 11:31 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten

Guten Tag strapla,

zunächst zur Klarstellung: die Abminderungen kommen nur bei einer gemeinsamen Entwurfsachse und -gradiente zum Tragen.

Wenn von AG eine Aufgabenstellung mit einer Vorgabe ("Verbindungsstraße von A nach B, Verkehrsbelastung prognostiziert X Kfz/24h" ) erfolgt, muss man nach HOAI, da es sich um gleiche Anforderungen für alle möglichen Varianten handelt, so viele Varianten bearbeiten wie es nötig ist, um eine grundsätzliche Trasse zu erhalten (auch deutlich mehr als 3).

Wenn als Lösung eine 3- und eine 4-spurige Straße möglich ist, die ja unterschiedliche Leistungsfähigkeiten haben, stellt sich die Frage, ob denn diese Lösungen für die selbe Planungsaufgabe erarbeitet wurden. Falls tatsächlich ja, nimmt man die empfohlene und vom AG akzeptierte Lösung bzw. die dann später weiter ausgearbeitet werden soll. Nur wenn beide gleichwertig sind, keine präferiert wird und auch in absehbarer Zeit nichts weiter bearbeitet werden soll, würde ich die nehmen, die das höhere Hnorar ergibt.

Es könnte aber auch die Vermutung auftauchen, das es sich um die Lösungen für 2 grundsätzlich verschiedene Anforderungen handelt. In diesem Fall steht Ihnen nach § 20 i.V.m. §52 ( 8 ) für die umfassendste Vorplanung das volle Honorar und für die andere das Honorar für eine halbe Vorplanung zu.

Ob es sich um eine grundsätzlich gleiche oder verschiedene Anforderung handlet, müssten Sie ggf. hier näher erläutern.

Die TVB-Straßen kenne ich nicht näher. Wo gibt es sie, wer gibt sie heraus? Sind darin Honorarregelungen enthalten, wonach evtl. abweichend von der HOAI Varianten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen für ein Vorplanungshonorar zu erbringen sind? Dann wäre das eine unzulässige HOAI-Mindestsatzunterschreitung. Oder handelt es sich um die Variantenanzahl nach gleichen Anforderungen? Dann gilt das oben Gesagte, d.h. Basis der Honorarabrechnung ist die am besten geeignete Lösung.

Falls noch weitere Fragen sind, bitte mehr Infos zu den Anforderungen der TVB-Straßen und ihrer vertraglichen Relevanz in Ihrem Fall geben!

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.09.2007 at 11:02 Uhr
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strapla
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 04.09.2007
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten

Hallo fdoell
Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich hierbei um eine Achse also die Abminderung ist unstrittig. § 20 scheidet auch aus, da die vorhergehende Vorplanung (andere Achse) vorzeitig abgebrochen wurde.
Es handelt sich auch um die gleichen Anforderungen.
Bei den TVB-Straßen handelt es sich um Technische Vertragsbedingungen für Planung-und Entwurfsleitungen im Brücken- und Ingenieurbau. Sie gehören zu den Vertragsbedingungen HVA FstB (Handbuch für Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure im Straßen- und Brückenbau) Erhältlich im FGSV Verlag.
Wir werden dann wohl das höhere Honorar anerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Strapla

06.09.2007 at 11:24 Uhr
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strapla
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 04.09.2007
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten

Hallo fdoell,
ich habe ganz vergessen zu fragen in welchem Paragraphen der HOAI steht wieviele Varianten man bearbeiten muss.
Danke schön
Strapa

06.09.2007 at 11:28 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Kosten
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