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lorel
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 10.09.2007
IP: Logged
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Honorarforderung gerecht?
Hallo liebes Forum!
Wir haben ein EFH mit einem Architekten gebaut. Zu diesem Zweck vereinbarten wir ein Pauschalhonorar für alle Leistungsphasen. Da die Genehmigungsphase sich extrem schwierig gestaltete, ließ der Elan des Architekten in den Leistungsphasen 6-9 zu wünschen übrig. Wir haben das Gefühl der Architekt möchte unser Projekt so schnell wie möglich vom Tisch haben , da er sich verkalkuliert hat. Eine Bauüberwachung fand nur mangelhaft statt -alle 2 Wochen erschien zur Baustellenbegehung ein Mitarbeiter des Büros, ein völlig überforderter und unerfahrener Jungarchitekt. Gewerke wurden falsch koordiniert, Gewerke einfach vergessen (Türen, Fensterbänke, Fensterbleche, Waschmaschinenanschluß, Treppenbrüstungen etc) kurzum der Bau lief absolut nicht rund und außerdem nicht zu den geplanten Kosten. Letztendlich ist es doch ein schönes Haus geworden, durch eigene Bauleitung und Koordination der Gewerke. Einige Mängel sind noch zu beheben, leider konnten wir selber nicht alles glattbügeln. Nun verlangt der Architekt sein volles Pauschalhonorar, obwohl er in einzelnen LP. doch nur mangelhafte Leistung erbracht hat. Er behauptet wir hätten die Gewerke eigenständig vergeben, und er würde jetzt nicht haften. Das trifft durchaus auch zu, jedoch haben wir mit den einzelnen Handwerkern nur die Verträge verhandelt und uns immer auf den Architekten zur Detailplanung und Koordination berufen.
Wie muß der Architekt die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Leistungsphasen dokumentieren ?
Was sollen wir tun?
Für Antworten wären wir sehr dankbar!
[Edited by lorel on 10.09.2007 at 21:36 Uhr]
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10.09.2007 at 21:33 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Honorarforderung gerecht?
Hallo, liebe/r lorel,
Zunächst einmal: dies ist keine Rechtsberatung.
Sie haben ein Pauschalhonorar vereinbart, wobei ja ein bestimmter Leistungsumfang für einen bestimmten Preis vereinbart wurde. Zum Heispiel Honorar X für "alle erforderlichen Architektenleistungen für ein EFH mit 200 m² Wohnfläche mit einfachem Ausstattungsstandard".
Die tatsächliche Qualität der Bauleitung Ihres Architekten kenne ich nun nicht und vermag sie auch nicht zu bewerten.
Um nun das Honorar des Architekten zu mindern, müssten allerdings ein paar Voraussetzungen gegeben sein:
- der Architekt wußte, daß etwas mangelhaft ist
- der Architekt hat eine Gelegenheit (mit Frist) zur Nachbesserung bekommen und diese nicht genutzt/verstreichen lassen
- es ist Ihnen ein Schaden durch das Fehlverhalten des Architekten entstanden
Ich weiß nicht, ob Sie das getan haben, aber gut und richtig wäre sicherlich gewesen, Sie hätten den Architekten schon während der Bauphase schriftlich mit Firstsetzung und Ablehnungsandrohung dazu aufgefordert, seiner Arbeit wie vereinbart nachzukommen. (z.B. Gewerk X vergessen, bitte holen Sie bis xyz nach, sonst beauftragen wir auf Ihre Kosten einen anderen Architekten damit).
Wenn Sie im Gegensatz dazu einfach (vielleicht aus verständlicher Panik/Angst) 'eigene Bauleitung' gemacht haben, und die oben genannten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, dann können Sie schlecht das Honorar mindern. Außerdem dürfte es gerade bei einem Pauschalhonorar schwierig sein, nachzuweisen, welche Anteile der Arbeit nicht erledigt wurde und daher welchen Honorarabzug genau rechtfertigen würden. Besser wäre es sicher, sich irgendwie mit dem Architekten zu einigen.
Mein Rat:
Da ja noch Mängel vorliegen, könnten Sie jetzt die Gelegenheit nutzen, diese schriftlich dem Architekten (mit Fristsetzung) mitzuteilen. Die Mängel dabei deutlich und nachvollziehbar beschreiben und evtl. andeuten, daß bis zur vollständigen Erledigung der Architektenarbeit ein Anteil X vom Honorar einbehalten wird.
Interessehalber würde mich interessieren, wie hoch das Pauschalhonorar bei welchen Baukosten (am besten netto ohne MwSt.) bei Ihnen war. Dann könnten Sie hier vielleicht noch einen Rat geben, inwieweit den die - vielleicht mangelhafte - Leistung des Architekten im Verhältnis zum gezahlten Preis steht; also ob Sie gut oder schlecht wegkommen würden. Das können Sie gerne 'privat' über die PN-Funktion dieses Forums tun.
Viele Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz
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13.09.2007 at 11:12 Uhr |
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