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mac_d
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 10.09.2007
IP: Logged
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Wem gehört der Vorentwurf
Hallo,
ich hab eine Frage die nicht wirklich die HOAI betrifft aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen. Wenn ich mich nach der Vorentwurfsphase vom meinem Architekten trenne weil die Chemie nicht stimmt wem gehört dann der Vorentwurf.
Soll heißen, kann ich den Entwurf nehmen und diesen von einem anderen Architekten fertig planen lassen oder ist dies nicht zulässig.
Vielen Dank & Gruß
Mario
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13.09.2007 at 07:25 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Wem gehört der Vorentwurf
Wenn Sie dafür bezahlen...
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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13.09.2007 at 09:29 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wem gehört der Vorentwurf
Siehe auch dieses aktuelle Interview...
http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/204886/_t/ft/_b/1330258/default.aspx/index.html
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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02.10.2007 at 23:15 Uhr |
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ATM77
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 05.12.2007
IP: Logged
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Zahle wohl gerade mein Lehrgeld...
Hallo HOAI-Gemeinde!
Ich bin nun seit einem Jahr selbstständig und bin gerade dabei, nach dem ich zuvor ausschließlich zufriedene Kundschaft hatte, mein erstes Lehrgeld zu bezahlen. Daher greife ich diesen Eintrag noch einmal auf um meine Frage zu formulieren:
Ich habe kostenfrei (ich weiß, ich weiß....) einen Vorentwurf und eine Berechnung des Kostenrahmens für ein EFH erstellt, da es offensichtlich um die generelle Machbarkeit (Finanzierbarkeit) ging. Pustekuchen, ein anderer Architekt war mit im Boot, der nun den Auftrag bekommt. Da die kostenfreie Leistung schriftlich festgehalten wurde, ist mir klar, dass ich kein Vergütungsanspruch habe. Es wurde nur vereinbart, dass "Einsicht in die Unterlagen" gewährt wird, jedoch will der Bauherr den Entwurf nun behalten. Habe ich nun einen Honoraranspruch, zumindest für 1-2
Vielen Dank für die Antworten sagt ein demütigst im Anfängerfehler schmollender Jungspunt!
[Edited by ATM77 on 05.12.2007 at 09:52 Uhr]
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05.12.2007 at 09:10 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wem gehört der Vorentwurf
Honorarfrei heißt nicht urheberrechtsfrei. Stellen Sie den Bauherrn vor die Wahl: entweder darf er Ihre Ausarbeitungen nicht verwerten oder er muss sie bezahlen.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
PS. Haben Sie schon mal analysiert, wieso der Bauherr zwar Ihre Planung aber nicht Ihre Person will?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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05.12.2007 at 09:43 Uhr |
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ATM77
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 05.12.2007
IP: Logged
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Re: Wem gehört der Vorentwurf
Ja, das kann ich!
Der Bauherr war meiner Einschätzung nach nur an Informationen interessiert, da ich regional durch Presseberichte etwas Aufsehen erregt habe. Der Kollege hat zuvor bereits 2 x für die Familie gebaut, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Hätte ich das gewußt, hätte ich die Finger davon gelassen. Hätte, wenn und aber nützt jetzt aber auch nichts. Dass man einen Auftrag nicht bekommt, ist normal, mich regt nur wahnsinnig diese Unehrlichkeit auf......
[Edited by ATM77 on 05.12.2007 at 09:51 Uhr]
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05.12.2007 at 09:50 Uhr |
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