Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
|
Re: Berechnung Honorar
Zu 1: Hier gilt wohl § 22 HOAI
§ 22 Auftrag für mehrere Gebäude
(2) Umfaßt ein Auftrag mehrere gleiche, spiegelgleiche oder im wesentlichen gleichartige Gebäude, die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen, oder Gebäude nach Typenplanung oder Serienbauten, so sind für die 1. bis 4. Wiederholung die Vomhundertsätze der Leistungsphasen 1 bis 7 in § 15 um 50 vom Hundert, von der 5. Wiederholung an um 60 vom Hundert zu mindern. Als gleich gelten Gebäude, die nach dem gleichen Entwurf ausgeführt werden. Als Serienbauten gelten Gebäude, die nach einem im wesentlichen gleichen Entwurf ausgeführt werden.
(3) Erteilen mehrere Auftraggeber einem Auftragnehmer Aufträge über Gebäude, die gleich, spiegelgleich oder im wesentlichen gleichartig sind und die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen, so findet Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß der Auftragnehmer die Honorarminderungen gleichmäßig auf alle Auftraggeber verteilt.
Zu 2:
Kgr. 3.2: Installationen (für Abwasser, Wasser, Heizung, etc.)
Kgr. 3.3: Zentrale Betriebstechnik (für Abwasser, Wasser, Heizung, etc.)
Kgr. 3.4: Betriebliche Einbauten
Kgr. 3.5.2: Besondere Installationen
Kgr. 3.5.3: Besondere zentrale Betriebstechnik
Kgr. 3.5.4: Besondere betriebliche Einbauten
Wenn der Architekt diese weder plant und überwacht, so sind die Kosten dieser Positionen (im Folgenden als Installationen bezeichnet) wie folgt anzusetzen:
Rechenbeispiel 1:
Installationen: 75.000
Sonstige anrechenbare Kosten: 120.000
Daraus folgt:
120.000 x 25 % = 30.000 aus Installationen voll anrechenbar.
75.000 - 30.000 = 45.000, die zu 50 % anrechenbar sind.
45.000 x 50 % = 22.500,-
Anrechenbare Kosten = 120.000 + 30.000 + 22.500 = 172.500 (statt 190.000)
Rechenbeispiel 2:
Installationen: 20.000
Sonstige anrechenbare Kosten: 100.000
Daraus folgt:
100.000 x 25% = max. 25.000 aus Installationen voll anrechenbar.
Da Kosten der Installationen < 25.000, sind diese Kosten hier mit 20.000 voll anrechenbar.
Anrechenbare Kosten = 100.000 + 20.000 = 120.000
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
|