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Baufix
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.10.2007
IP: Logged
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Berchnung Erstellung Bauantrag
Hallo,
wir planen eine bestehende Immobilie (ca 120 qm Wohnfläche) um einen einggeschossigen Anbau (ohne Keller) um ca 40 qm zu erweitern. Daneben kommte es zu einer nahezu vollständigen Umbau/Sanierung des bestehenden Gebäudes. Unser Architekt soll nach Planung der Ansicht (Innen/Außen) des Geäudes nurmehr den Bauantrag erstellen. Weitere Begleitung durch den Architekten ist nicht vorgesehen. Wir haben keinen Vertrag mit dem Architekten geschlossen. Die Berechnung der Honorarermittlung nimmt er jetzt auf Basis der HOAI vor (Grundlagenermittlung/Vorplanung/Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung) - Honorarzone IV unten .
Ist das korrekt ?
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01.10.2007 at 08:26 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Berchnung Erstellung Bauantrag
Einzig die Honorarzone steht hier wohl zur Diskussion. Die ist objektiv auf der Grundlage des § 11 HOAI zu bewerten und kann ohne Kenntnis des Objekts nicht beurteilt werden.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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01.10.2007 at 08:53 Uhr |
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Baufix
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 01.10.2007
IP: Logged
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Re: Berchnung Erstellung Bauantrag
Hallo,
vielen Dank für den prompten Beitrag/Antwort.
Somit entnehme ich den Zeilen, dass das Abstellen auf die HOAI bei der Rechnungsstellung i.O. ist, ohne das ein entsprechender Vertrag zwischen mir und den Architekten besteht.
Die Summe zur Honoarermittlung wurde ja auch auf Basis von Schätzungen des Architekten ermittelt und dieses wiederum dient dann ja zur (prozentualen) Anrechnung der Leistungen.
Das Honorar entspricht 24 % der Summe zur Honorarermittlung (Grundlagenermittlung = 3%/Vorplanung = 7%/ Entwurfsplanung = 11%/ Genehmigungsplanung = 6%).
Die Summe zur Honorarermittlung wiederum setzt sich zusammen aus: Anrechenbare Kosten Altbau (59%) Anrechenbare Kosten Neubau (37%) anrechenbare Kosten Aussenanlagen (4%) und Anrechenbare Bausubstanz .
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01.10.2007 at 11:45 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Berchnung Erstellung Bauantrag
Hallo Baufix,
es gibt durchaus einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Architekten, nämlich einen mündlichen.
Außerdem sind Architektenleistungen in jedem Fall nach der HOAI zu vergüten, da die HOAI in Deutschland zwingendes Preisrecht ist.
Insofern sieht das schon (ohne Kenntnis der genauen Kostenaufstellungen, die Sie prozentual angeführt hatten) in Ordnung aus.
MfG,
R. Kürbitz
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02.10.2007 at 14:17 Uhr |
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