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gabi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.10.2007
IP: Logged
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welcher Satz ist angemessen
Habe eine Honorarrechnung für Planungsleistungen erhalten und - so hoffe ich jedenfalls - im Wesentlichen verstanden. Allerdings ist mir nicht klar, wonach sich bemisst, welchen Satz man bei der konkreten Bestimmung der Vergütung anwendet (hier Viertelsatz). Könnt Ihr mir da helfen? Das wäre toll.
Gabi ;)
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02.10.2007 at 15:14 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: welcher Satz ist angemessen
Ganz einfach: Vergütet wird der Honorarsatz, der im Architektenvertrag schriftlich vereinbart wurde. Wurde kein Honorarsatz vereinbart, ist der Mindestsatz anzusetzen. Geregelt ist das im [url=http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_1.php#4]§ 4 HOAI[/url].
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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02.10.2007 at 18:30 Uhr |
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