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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag bei Anbau
Beitrag von Nachricht
daarler
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.10.2007
IP: Logged
icon Umbauzuschlag bei Anbau

Hallo,

wir planen, einen Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus zu errichten. Der Erweiterungsbau soll auf einer Länge von 5 m an den Altbestand angeschlossen werden und einen gemeinsamen Eingangsbereich erhalten.
Ansonsten bleibt der Altbestand unverändert. Der Neubau wird als eigenständige Wohneinheit geplant. Lediglich die Versorgungsanschlüsse werden im Altbestand angeschlossen, was jedoch nicht Gegenstand der Architektenplanung sein wird.
Die einzige erforderliche Anpassung betrifft den Dachanschluss von Alt- und Neubau (Kosten ca. 1.500 EUR). Kann für den Erweiterungsbau ein Umbauzuschlag nach § 24 HOAI berechnet werden?
Viele Grüße an das Forum

03.10.2007 at 14:18 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag bei Anbau

Hallo und guten Tag. Bei Ihrem Anbau an das bestehende Haus wird sicher nicht nur der Dachanschluß angepaßt. Ein Anschluß an die Außenwände erfordert z.B. schon im Bereich der Fundamente besonderes Augenmerk auf Bodenpressung, Erdaushub und die Technologie der Gründung. Der Anschluß des Neubaues an den Altbau muß so erfolgen, das die untrerschiedlichen Gebäudesetzungen nicht zu Rissen führen. Sie sehen schon an diesen beiden Beispielen, dass auch der Altbau mit betroffen ist. Insofern ist der Ansatz eines Umbauzuschlages nach § 24 HOAI durchaus gerechtfertigt.

04.10.2007 at 08:32 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag bei Anbau

Guten Morgen Frau Zeh,

nach den von daarler geschilderten Voraussetzungen, würde ich den Ansatz eines Umbauzuschlags etwas kritischer sehen.
Zumindest kann es nicht so sein, dass ein Umbauzuschlag auf das gesamte Honorar berechtigt wäre, denn -wenn überhaupt - scheint nur ein sehr kleiner Teil (Dachbereich und evtl. neuer Eingang) die Voraussetzungen an einen Umbau zu erfüllen.

Nach §3 Nr.5 HOAI gilt folgende Begriffsbestimmung:
"Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand."

Der Umbauzuschlag des §24 HOAI bezieht sich ausdrücklich auf Leistungen nach §3 Nr.5+6, wobei Modernisierungen nach Nr.6 hier wohl ohnehin nicht zutreffen werden.

Ob man deshalb aber gleich die Umbauten am Bestandsgebäude und den Anbau (Neubau) als zwei Objekte ansehen muss, möchte ich mal dahingestellt sein lassen.
Unter den geschilderten Umständen halte ich ein Verfahren z.B. "20% Zuschlag über Alles" für nicht gerechtfertigt und auch von der HOAI so nicht angedacht.

Viele Grüße
bento

04.10.2007 at 10:16 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag bei Anbau

Dem muss ich zustimmen. Der beschriebene Anbau ist per definitionem ein Erweiterungsbau und daher meiner Ansicht nach in aller Regel nicht mit dem Umbauzuschlag zu belegen, zumal hier separate Funktionsbereiche geschaffen werden.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

04.10.2007 at 11:04 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag bei Anbau

Guten Tag zusammen,

auch wenn ein Umbauzuschlag nicht gerechtfertigt sein mag, weil am bestehenden Gebäude wenig umgebaut wird, wäre zur angemessenen Honorierung die vorhandene Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird, bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen (§ 10 (3a) HOAI). Das mag dann ein ähnliches Honorar wie bei einem Umbauzuschlag ergeben; nur von der Herleitung der Honorarsumme wird eben nicht das Teilleistungshonorar mit einem Faktor mulitpliziert, sondern von vornherein die anrechenbaren Kosten höher angesetzt.

@daarler: der Umfang der Anrechnung bedarf der schrftlichen Vereinbarung.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

04.10.2007 at 13:32 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag bei Anbau
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