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motl
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 09.10.2007
IP: Logged
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Abrechnung für Planung und Beratung
können beratungs- und planungsleistungen im innenarchitekturbereich (ausgeführt von dipl. ing. hochbau bzw. innenarchiektur, nicht innen- oder architekt) auch als pauschal-, bzw. stundenhonorar, unabhängig von der hoai, abgerechnet werden?
z.b. wenn es sich um die neugestaltung von räumen, überwiegend möblierung (vor allem serienfertigungen und einige eigenentwürfe), farbe und beleuchtung handelt.
die anrechenbare kosten liegen evtl. über 25.565 Euro (siehe §16 (2) bzw. (3) HOAI).
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09.10.2007 at 10:15 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung für Planung und Beratung
1. Wenn die erbrachten Leistungen in den Leistungsbildern der HOAI enthalten sind, sind sie auch nach HOAI abzurechnen.
2. Liegen die anrechenbaren Kosten im von den Honorartafeln abgedecketn Bereich, so ist auch nach diesen abzurechnen. Andernfalls greift § 6 HOAI, also Abrechnung nach Zeitaufwand.
3. Ausnahme: § 4a HOAI lässt gewissermaßen über Umwege eine Pauschalierung zu: Wenn die voraussichtlichen Kosten nachprüfbar und nachvollziehbar ermittelt werden, kann diese Kostenermittlung als Honorargrundlage vereinbart werden, was letztendlich einem Pauschalhonorar gleichzusetzen wäre. Diese Pauschale muss sich aber zwischen Mindest- und Höchstsatz bewegen...
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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12.10.2007 at 07:17 Uhr |
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