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Unwissender
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Abschlagszahlungen, § 8 Abs. 4 HOAI
Wenn in einem Zahlungsplan zum Architektenvertrag verschiedene Abschlagszahlungen mit ungefährem Fälligkeitszeitpunkt angegeben sind, ist es dem Architekten dann wegen § 8 Abs. 4 HOAI verwerht, neben diesen gesondert vereinbarten Abschlagszahlungen weitere Abschlagszahlungen für die bereits erbrachten Leistungen gem. § 8 Abs. 2 HOAI abzurechnen?
Wäre dankbar für jeden (Rechtsprechungs-)Hinweis.
Stefan
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19.10.2007 at 10:36 Uhr |
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