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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: mehr Leistungsphasen als beauftragt in Rechnung gestellt
Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt, hat der Architekt Anspruch auf die volle Vergütung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungen (abzüglich seiner ersparten Aufwendungen, aber die sind meistens vernachlässigbar gering).
Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, wäre wohl von seiner Seite her zu beweisen, welche Leistungen beauftragt waren. In diesem Fall dürfte er auch nur die Mindestsätze der HOAI ansetzen.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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12.11.2007 at 08:21 Uhr |
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AndreaSilke
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.11.2007
IP: Logged
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Re: mehr Leistungsphasen als beauftragt in Rechnung gestellt
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Einen schriflichen Vertrag gibt es nicht und die Rechnung bezieht sich nicht auf die Mindestsätze der HOAI. (Umbauzuschlag 25%, Nebenkosten 400€ pauschale)
(Jetzt weiss ich zumindest warum er mich immer zum Unterschreiben gedrängt hat.)
Also ganz seriös finde ich das nicht.
Kann ich die 100000€ als Basis für das Honorar verlangen ?
Viele Grüsse
Andrea
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12.11.2007 at 15:13 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: mehr Leistungsphasen als beauftragt in Rechnung gestellt
Hallo Andrea,
sollte denn die Welt nur aus "schlechten" Architekten bestehen oder hat der Eine nicht verstanden, was der Andere wollte?
Wenn ich mal deine Schilderung zugrunde lege (und leider hört man immer nur eine Seite), dann sieht die Sache für deinen Architekten nicht so gut aus. Im für ihn schlimmsten Fall (nämlich, wenn er dir nachweisbar die Einhaltung der Kosten i.H.v. 100.000,- € garantiert hat) hätte er gar keinen Anspruch auf Vergütung, jedoch einen Anspruch auf Nachbesserung.
Im für dich schlimmsten Fall (nämlich, wenn du gekündigt hast und dein Architekt belegen kann, dass du mit einer Weiterplanung einverstanden warst und er eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung vorlegt) wirst du wohl die Leistungsphasen 1-4 vergüten müssen.
Einen Umbauzuschlag wird er wegen fehlender Schriftformvereinbarung nicht geltend machen können. Abgesehen davon stellt sich natürlich die Frage, ob ein Umbauzuschlag überhaupt gerechtfertigt gewesen wäre, bei der Planung eines Anbaus ( s. hierzu auch § 3 Nr. 5 HOAI).
Da ihr keine Nebenkostenpauschale vereinbart habt, wären auch diese nur nach Aufwand abzurechnen. Ob dort am Ende 400,- € herauskommen, hängt sicherlich maßgeblich von der Fahrweglänge ab.
Mit dem Abschluss der LP 3 müsstest du bereits die Kostenberechnung erhalten haben. Auf dieser Grundlage -und falls nicht vorhanden, auf Grundlage der Kostenschätzung - würde das Honorar ermittelt werden. Die von dir erwähnten 100.000,- € würden nicht angesetzt werden können, da sich das Honorar an den Anrechenbaren Kosten orientiert und nicht an irgendwelchen Budgets.
Wie Herr Wolz bereits ausführte, trägt dein Architekt die Beweislast für den Umfang der Beauftragung. Wenn man sich vorstellt, dass die Kostenschätzung (Ende der LP 2) als Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung dienen soll, dann fällt es mir schwer, zu glauben, dass du einer weitergehenden Planung bei 40% Kostenüberschreitung zugestimmt hast.
Aber: Das weißt du selbst besser, als jeder andere hier im Forum.
Mein Rat: Wenn du bei deiner Aussprache den Eindruck gewinnen solltest, dein Architekt meint es ehrlich mit dir und er hat evtl. im guten Glauben weitergeplant, dann gib ihm eine zweite Chance, die Kostengrenz einzuhalten.
Viel Erfolg beim Gespäch
bento
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12.11.2007 at 18:19 Uhr |
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AndreaSilke
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.11.2007
IP: Logged
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Re: mehr Leistungsphasen als beauftragt in Rechnung gestellt
Vielen Dank auch für deine Antwort.
Übermorgen findet das Gespräch statt und ich denke wir werden uns einig.
Vermutlich kam es zu Missverständnissen wegen mangelnder Kommunikation. Er war unter Zeitnot und wir haben uns vielleicht nicht intensiv genug mit der Honorarberechnung beschäftigt, da sie nie erwähnt wurde. Ich wusste wirklich nicht dass die HOAI immer zutragen kommt.
Ich werde ihm den Vorschlag machen die anzurechnenden Baukosten noch mal zu überarbeiten und eine neue Rechnung zu schreiben.
Es ist bestimmt auch im Rahmen der HOAI möglich zu vereinbaren dass er nur 5% der LPH 3 berechnen soll, und dass wir uns in diesem Punkt auch entgegen kommen.
Ich komme aus der IT Branche und hier gibt es inzwischen nur noch Tagessätze die bei über 2000€ zzgl Reisekosten liegen. Da tut einem so ein Architekt mit der HOAI im Nacken ja schon fast richtig leid.
Viele Grüsse
Andrea
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13.11.2007 at 03:37 Uhr |
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heyne
Level: Sr. Member
Beiträge: 54
Registriert seit: 15.04.2004
IP: Logged
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Re: Re: mehr Leistungsphasen als beauftragt in Rechnung gestellt
quote: AndreaSilke wrote:
... Ich komme aus der IT Branche und hier gibt es inzwischen nur noch Tagessätze die bei über 2000€ zzgl Reisekosten liegen. Da tut einem so ein Architekt mit der HOAI im Nacken ja schon fast richtig leid...
Liebe Andrea,
was heißt hier leid tun? Würden die Honorarsätze der HOAI auch - von beiden Seiten - eingehalten, so ließe sich damit gut leben. Fakt ist aber leider, dass es immer mehr Kollegen gibt, die die HOAI nicht als Honorargrundlage sehen und viele viele Bauherrn der Meinung sind, die (gesetzlich vorgeschriebenen) Sätze der HOAI gelten nicht in ihrem speziellen Fall. Aber dies nur als Randbemerkung. Jedenfalls drücke auch ich Dir die Daumen und wünsche Eurem Gespräch einen fruchtbaren Verlauf.
Grüße aus Berlin
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Johannes Heyne, Dipl.-Ing. Architekt, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
GH Architekten Ingenieure
www.gh-ai.de
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13.11.2007 at 14:51 Uhr |
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