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muart
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 21.07.2007
IP: Logged
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Honorarabrechnung als freier Mitarbeiter
Hallo HOAI Spezialisten ,
ich brauche mal euren Rat. Ich bin "frischer" Absolvent und
habe ein Angebot als freier Mitarbeiter bekommen. Nun würde ich gerne wissen was Ihr davon haltet?
Ich soll unter Anweisung die LP 1 - 5 erarbeiten. Angeboten wurden mir ein monatliches Pauschalhonorar von 1500 Brutto incl. aller Nebenkosten wie z.B. Anfahrtskosten usw...alles aus meiner eigenen Tasche...wenn ich bedenke, dass knapp 50% an Sozialversicherung und Steuern abgehen.
Ist das nicht viel zu wenig oder normaler Regelsatz?
Einen Vertrag auf std Honorar bekomme ich nicht, genauso wenig ein % Honorar auf die erbrachten LP.
Frage: was steht mir als Absolvent eigentlich zu?
Klauseln wie die Regelung mit der Berufshaftpflicht sind im Vertrag auch nicht geregelt. Auf Anfrage hin, dies sollte aufgeführt werden, wurde mein Anliegen abgelehnt und mir gesagt, ich bräuchte keine Berufshaftpflicht.
Klingt alles mehr oder weniger seltsam..
Wenn ich an die Nettozahlen denke, wird mir eher übel ...
Ich würde mich über Tips und Anregungen freuen.
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15.11.2007 at 16:24 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Das ist Ausbeutung - finger Weg!
Hallo muart,
mein Rat: Finger weg!
Berechnen Sie mal Ihren Stundenlohn: 1500 brutto = 1260 netto (MwSt. müssen Sie abführen!), geteilt durch 160 Stunden/Monat = 7,87 Euro/Stunde. Und davon müssen Sie noch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung zahlen, so daß dieses Angebot einer Angestelltenstelle zu etwa 5 Euro/Stunden entspricht.
(Ein Trost: Steuern müssen Sie wahrscheinlich bei diesem Verdienst keine bezahlen.)
Fazit: das ist glatte Ausbeutung; und ich finde, der Kollege, der Arbeit zu diesen Konditionen anbietet, sollte sich schämen! Vermutlich ist es auch einer der "Kollegen", die allen Architekten schaden, indem Sie die HOAI massiv unterbieten (denn dann kann man es sich natürlich nicht leisten, seine Arbeitnehmer anständig zu bezahlen).
Ich hätte zwei Vorschläge:
a. Sie nehmen den Vertrag an und klagen dann wg. "Scheinselbstständigkeit" eine Angestelltenstelle ein. Ist aber unsicher und erfordert Ihrerseits viel Mut.
b. Sie rufen mal bei Ihrer lokalen Zeitung an und erzählen von diesen Arbeitsbedingungen. Das Thema 'Mindestlohn' ist ja gerade sehr aktuell.
Ich wünsche Ihnen dennoch alles Gute!
R. Kürbitz
P.S.: Zum Thema Berufshaftpflicht: das hängt davon ab, ob in der Versicherung Ihres Arbeitgebers freie Mitarbeiter mit versichert sind. Bei uns ist das z.B. so. Es würde ja nichts dagegen sprechen, daß Ihnen Ihr Arbeitgeber das mal schriftlich gibt.
P.P.S.: Sie können mir gerne mal per PM den Namen Ihres Arbeitsgebers zusenden - würde mich interessieren.
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16.11.2007 at 11:36 Uhr |
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