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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Vergütung Architekten-und Ingenieurvertrag
Beitrag von Nachricht
Serengaya
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 20.11.2007
IP: Logged
icon Vergütung Architekten-und Ingenieurvertrag

Liebes HOAI-Team,

trotz längerer Suche hier im Forum habe ich keinen Thread gefunden, der meine Frage beantwortet - deshalb eröffne ich jetzt einen neuen.

Bei Abschluß unseres Vertrages wurden folgende Zahlungsvereinbarungen getroffen, die wir - besseren Wissens - unterschrieben haben. Heute bin ich um vieles Schlauer - aber nun ist der Vertrag unterschrieben und wir müssen da irgendwie durch. Allerdings bin ich - nach Rücksprache mit unserem Rohbau-Unternehmer - der Meinung, daß diese Zahlungstermine nicht rechtens sind, zumal bei Verzug eine Konventionalstrafe vereinbart ist und der Termin aus heutiger Sicht auf keinen Fall eingehalten werden kann.
Hier die Zahlungsmodalitäten:

10 Tage nach Unterschrift Bauantrag Euro 10.000,--

10 Tage nach Erteilung Baugenehmigung Euro 3600,--

10 Tage nach Statik Euro 6000,--

10 Tage nach Freigabe Werkplanung Euro 6000,--

10 Tage nach Baubeginn Euro 4500,--

10 Tage nach letzten Abschlußarbeiten Euro 1300,--

Die vorletzte Rate in Höhe von Euro 4500,-- haben wir einbehalten, da die Leistungen nicht korrekt erbracht wurden. Nun wird die Rate angemahnt und wir sind der Meinung, daß es nicht rechtens ist, den Hauptteil des zu zahlenden Geldes bereits nach Baubeginn zu fordern.

Wie sind die Zahlungsmodalitäten "normalerweise" geregelt?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus

Serengaya

20.11.2007 at 10:58 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Vergütung Architekten-und Ingenieurvertrag

Hallo Serengaya,

na, so etwas nennt man wohl einen kopflastigen Zahlungsplan!

Normalerweise würden Abschlagszahlungen in Anlehnung an die jeweils abgeschlossenen Leistungsphasen der HOAI gewährt. In § 15 HOAI sind hierfür Prozentsätze vom Gesamthonorar angegeben.
[url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#15[/url]

Bei den nachfolgenden Vergleichen lasse ich die "Statik" mal außen vor, da diese ohnehin separat berechnet wird.
Beispielsweise würden nach Abschluss der LP 4 (Genehmigungsplanung) 27 % des Honorars angesetzt werden können.
Dies wären in deinem Fall: 0,27 x 25.400,-(ohne Statik) = ca. 6.900,- €.
Du hast gezahlt: 13.600,- €!

Nach Abschluss der LP 5 (Ausführungsplanung) wären 52 % des Honorars normal gewesen. Dies wären gewesen: 0,52 x 25.400,- = ca. 13.200,- €.
Du hast zu zahlen (nach Baubeginn): 24.100,- €.

In vielen Verträgen (bzw. den Allgemeinen Vertragsbedingungen) ist eine Aussage zu den Zahlungsmodalitäten getroffen, z.B.
"Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe von 95 % der Vergütung für die in sich abgeschlossenen Teilleistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt."

Ich muss schon sagen, so eine extreme Zahlungsvereinbarung wie bei dir habe ich noch nicht gesehen.
Bekommst du eigentlich Rechnungen von deinem Architekten oder sollst du nach Zahlungsplan überweisen?

Viele Grüße
Bento

20.11.2007 at 18:24 Uhr
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Serengaya
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 20.11.2007
IP: Logged
icon Re: Vergütung Architekten-und Ingenieurvertrag

Hallo Bento,

wir bekommen immer pünktlichst die Rechnungen - wenn alles so pünktlich wäre wie die Rechnungen, wäre ja alles perfekt

Es handelt sich hier nicht um den Architekten sondern um den Bauträger. Wir rechnen die Handwerksleistungen mit den Gewerken selbst ab, für die Aquisitionsgeschichte, die Bauleitung und die Statik (wird alles von der gleichen Firma erledigt) wurde dieser Architekten-und Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

Nun sind wir der Meinung, daß wir die vorletzte Rate (wäre bei deiner Aufstellung ja die Bauüberwachung) nicht zahlen wollen, da wir sonst gar keine Möglichkeiten haben, die Konventionalstrafe und evtl. sonstige Kürzungen noch vorzunehmen. .

Die Kosten für die Bauüberwachung machen ja fast ein Drittel der Kosten aus. Und die Überwachung endet ja nach Fertigstellung des Hauses - wird der Betrag dann erst nach Fertigstellung fällig?

Ansonsten vielen Dank für deinen Link - der hilft uns sehr weiter....

Viele Grüße

Serengaya

20.11.2007 at 19:33 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Vergütung Architekten-und Ingenieurvertrag

Na super!
Ein Bauträger, der ausnahmsweise mal lediglich reine Planungsleistungen übernimmt!
Hoffentlich kannst du von der Planung und Bauüberwachung mehr erwarten als von seiner Fähigkeit fair abzurechnen.

Hast du in eurem Architektenvertrag (und nichts anderes scheint es nach deiner Beschreibung zu sein ) wirklich eine Vertragsstrafe für Terminüberschreitung vereinbart? Man wäre ja ein Schelm, wenn man vermuten würde, der kopflastige Zahlungsplan war die Rückversicherung des Bauträgers für eine evtl. drohende Konventionalstrafe.

quote:
Nun sind wir der Meinung, daß wir die vorletzte Rate (wäre bei deiner Aufstellung ja die Bauüberwachung) nicht zahlen wollen, da wir sonst gar keine Möglichkeiten haben, die Konventionalstrafe und evtl. sonstige Kürzungen noch vorzunehmen.

Oh, oh, hier ist wohl juristischer Sachverstand gefordert!
Bei einem Architektenvertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, d.h. das Honorar wird normalerweise erst fällig, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht sind. Allerdings lässt der § 8 Nr.3 HOAI () auch "Andere Zahlungsweisen" zu.
Ob die von dir unterschriebene (Voraus-)Zahlungsvereinbarung ein Verstoss gegen die HOAI (Preisrecht) darstellt und damit ungültig wäre, kann ich nicht beurteilen. Davon hinge jedoch ab, ob du "berechtigt" wärst, die 4.500,- €-Rate bis auf Weiteres einzubehalten.

Spannend wird es allemal, ein Objekt fertigzustellen, bei dem der Bauherr die Zahlungen einstellt und mit Konventionalstrafe droht.
Ich möchte mir aber auch nicht vorstellen, was passsiert, wenn du die (bereits angemahnte) Rate zahlst, denn bei drohender Vertragsstrafe können Bauträger sehr gut rechnen, ob sich weiterer Einsatz überhaupt lohnt.

Viel Erfolg
bento
20.11.2007 at 20:58 Uhr
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Serengaya
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 20.11.2007
IP: Logged
icon Re: Vergütung Architekten-und Ingenieurvertrag

Vielen Dank, Bento!

Wir werden es auf alle Fälle mal versuchen mit Hinweis auf die 31% Bauüberwachung.

Dann werden wir mal sehen, wie der Bauträger reagiert - bis jetzt haben wir nämlich vorbildlich bezahlt

Alles Liebe

Serengaya

20.11.2007 at 21:25 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Vergütung Architekten-und Ingenieurvertrag
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