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Ralph
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 08.10.2002
IP: Logged
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Aufgabenteilung zw. HLS Ing. und Arch.
Wie siehzt die Rechnung aus wenn der HLS Ing. die Arbeit bie zur Vergabe macht, der Architekt abder dann die letzliche Bauleitung und Überwachung übernimmt? Gibt es hier klare Trennungen, oder ist das Honorar der HLS Seite einfach dem Architenhonorar anzurechnen, da dieser die Planung und Ausschreibung nicht durchgeführt hat?
Danke für Ihre Antworten?
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09.10.2002 at 11:49 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Aufgabenteilung zw. HLS Ing. und Arch.
1. Der HLS-Ing. rechnet seine Leistung ganz normal ab.
2. Der Architekt kann die Kosten aus Kgr. 3.2, 3.3, 3.4, 3.5.2, 3.5.3 und 3.5.4 (DIN 276/81) für die Teile, die er bauleitend überwacht, zu 100 % in seinen anrechenbaren Kosten ansetzen und erhält dadurch das Honorar für seine Leistung.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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15.10.2002 at 06:36 Uhr |
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