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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zeithonorar
Beitrag von Nachricht
Milton
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.01.2008
IP: Logged
icon Zeithonorar

Hallo, Mitleidende
Kann bei Objektüberwachung nach Zeithonorar die Fahrtzeit mit berechnet
werden?
mfg

14.01.2008 at 10:14 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Zeithonorar

Grundsätzlich ja, wenn diese nicht explizit ausgenommen sind und sofern Sie als Büro vom Bauherren direkt oder als Subunternehmer beauftragt wurden. Arbeiten Sie dagegen als freier Mitarbeiter, wird es sicher Büroinhaber geben, die Ihnen die Anfahrt nicht immer bezahlen wollen, oder zumindest nicht mit mehr Zeit als sie ein Büromitarbeiter vom Büro aus brauchen würde.

Bei der Zeit- und Honorarabschätzung sollten Sie die Reisezeiten explizit ausweisen oder pauschal mit x Std. je Strecke ansetzen. Dann können Sie dies auch abrechnen, falls Sie mal einen Termin in der Nähe haben und als Synergieeffekt vielleicht nicht diese Zeit benötigen. Pauschal ist pauschal.

Oder Sie vereinbaren z.B.: "Es wird von ca. 25 notwendigen Baustellenterminen ausgegangen, Dauer einschl. An- und Abfahrt 4 Stunden, geschätzt somit 100 Stunden"; damit ist explizit die Reisezeit als Arbeitszeit vereinbart, wie lange sie auch im Einzelfall (Stau) dauern mag.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.01.2008 at 14:20 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zeithonorar
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