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sharino
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.01.2008
IP: Logged
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Angebote Bauzeichner/Architekten
Hallo zusammen,
ich hätte da einige rechtliche Fragen und bitte um deren Beantwortung, auch wenn es sich nur um rein persönliche Meinungen handelt:
Wir sind ein Bauträgerunternehmen und bekommen immer mal wieder Angebote von Bauzeichnern/Architekten, für kleines Geld Bauanträge zu fertigen (Beispiel: kompl. Bauantrag eines 1-Fam.-Haus mit ca. 140qm WF für € 1.000,-- zzgl. MwSt.). Diese Angebote entsprechen natürlich in keinster Weise der HOAI.
Frage 1: Hat so eine Vereinbarung, wenn Sie denn getroffen würde, vor Gericht bestand oder zählt dort nur die HOAI (wovon ich im Moment ausgehe)?
Frage 2: Falls nur die HOAI vor Gericht Bestand hat, muß dann der Anbieter zwingend in seinem Angebot darauf hinweisen, dass dies so ist? Also eigentlich nur die HOAI zur Anwendung gelangen darf?
Frage 3: Kann so ein Anbieter rechtlich belangt werden, wenn er Angebote deutlich unter der HOAI abgibt?
Frage 4: Gilt die HOAI auch für Bauzeichner?
Danke in voraus fürs Lesen und die Antworten.
mfg
sharino
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14.01.2008 at 16:48 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Angebote Bauzeichner/Architekten
Hallo Sharino,
erstmal finde ich Ihre Art, hier einmal Tacheles zu reden - und zwar aus der Perspektive des Auftraggebers, also des vermeintlichen 'Architektenabzockers' - recht angenehm.
Meine Antwort für die Punkte 1-3 wird Ihnen allerdings wahrscheinlich nicht gefallen (Achtung! Keine Rechtsberatung, nur eine Meinung):
Da Sie ja ganz offensichtlich bezüglich der HOAI und deren zwingenden Charakters kompetent sind, müssten Sie wohl hiermit rechnen:
1. Vor Gericht kann Ihr Architekt die Mindestsätze verlangen und wird damit durchkommen. Da gibt es bereits diverse Urteile.
2. Nein. Sie müssen die Gesetze kennen. Analog könnten Sie ja sonst behaupten 'ich wusste ja nicht, dass das rote Licht an der Ampel bedeutet, dass ich stehenbleiben muss'. Eine Ausnahme hiervon gibt es meiner Kenntnis nach lediglich für den 'gemeinen, dummen' Bauherrn, der von der Existenz einer HOAI beim besten Willen nichts wissen konnte.
3. Ja, meiner Meinung nach im Rahmen des Wettbewerbsrechts von Mitbewerbern (=anderen Architekten), denen dadurch ja ein Schaden zugefügt wird (hierzu gibt es gerade eine andere [url=http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=860]Diskussion [/url]). Schicken Sie mir doch einmal das eine oder andere Angebot per PM oder eMail zu, dann kann ich mal sehen, was sich machen lässt.
Was mich noch interessieren würde: warum interessiert Sie das? Werden/wurden Sie von einem Architekten verklagt oder wollen Sie (neu) überlegen, wie Sie Ihre Geschäftsbeziehungen zu Architekten definieren? Schreiben Sie uns doch dazu noch ein paar Sätze, das wäre interessant.
MfG,
R. Kürbitz
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14.01.2008 at 22:19 Uhr |
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sharino
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 14.01.2008
IP: Logged
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Re: Angebote Bauzeichner/Architekten
Hallo Landungsbrücken,
vielen Dank für die Stellungnahme.
Das mit der HOAI-Geltung haben wir uns hier schon so gedacht. Wir finden es nur ziemlich "dickfellig", wie mache "Architekten" am Markt agieren und hier ohne weiteres die HOAI aushebeln wollen.
Wir werden hier im Hause die rechtliche Seite dieser Angebote genau prüfen und gglfs. weitere Schritte einleiten. Es ist nicht hinnehmbar, dass zuerst günstige Angebote unterbreitet werden, mit dem Hintergedanken: Vor Gericht kriege ich sowieso meine vollen HOAI-Gebühren.
Interessiert hat uns die Angelegenheit deswegen, weil solche Angebote natürlich verlockend sind. Aber wir lassen das mal schön so, wie es ist, also nach HOAI usw.
Danke noch mal für die Antwort.
mfg
sharino
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15.01.2008 at 05:42 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Angebote Bauzeichner/Architekten
Danke im Namen aller HOAI-Befürworter, dass Sie diese einhalten möchten!
Ich würde allerdings nicht unbedingt davon ausgehen, dass diese Anbieter alle nur später die Mindestsätze nach HOAI abrechnen wollen. Der Markt ist nunmal so, dass viele Bauherren dem Günstigstbietenden den Zuschlag erteilen, egal welche Planungsqualität dabei herauskommt. Auf diese Bauherren haben sich manche Kollegen schon lange eingestellt. Bei vielen Bauherren erntet man nämlich nur Kopfschütteln, wenn man nach HOAI anbietet.
Zu Ihrer weiteren Frage: die HOAI gilt für jeden, der Architekten- oder Ingenieurleistungen ohne Zusammenhang mit Bauleistungen und ohne besonders nahe verwandschaftliche Beziehungen zum Auftraggeber erbringt. Allerdings sollten Sie überlegen, ob ein Bauzeichner für Ihre Zwecke eine ausreichende Qualifikation besitzt.
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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17.01.2008 at 14:32 Uhr |
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