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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Einhaltung der HOAI
Beitrag von Nachricht
Vermessungsingenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 05.03.2008
IP: Logged
icon Einhaltung der HOAI

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit muss ich verstärkt feststellen, dass die HOAI immer weniger angewendet wird. Immer öfters bekomm ich den Satz zu hören:"...aber Ihr Kollege xy hat mir die ganze Vermessungsleistung nur für einen Bruchteil angeboten!". Ich hab es in der Zwischenzeit aufgegeben, die potentielle Auftraggeber darauf aufmerksam zu machen, dass die HOAI eigenlich bindend ist.
Zudem habe ich in dem Internetforum my.hammer.de nachlesen können, dass auch dort Vermesser gesucht werden, die Ingenieurleistungen für nen Appel und Ei durchführen. Das schlimme daran ist allerdings, dass es auch noch Kollegen gibt, die daran Interesse zeigen und sogar ein Angebot abgeben. Auf meinen Hinweis zur HOAI habe ich nur eine üble Retourkutsche erhalten. Ich habe my-hammer auf einen Verstoss aufmerksam gemacht, bekam aber nur die Antwort, dass dies Sache der jeweilgen Ingenieurkammer, bzw. des Berufsverbandes ist. Auch der Ingenieurkammer und dem Bund Deutscher Baumeister habe ich dies gemeldet, leider bis heute keine Rückmeldung erhalten.
Nun stellt sich mir die Frage, wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung der HOAI? Mein Steuerberater sagt, seine Kammer wäre bei Verstößen gegen die Gebührensätze ziemlich scharf. Meiner Meinung nach ist das vordringlichste Problem der HOAI nicht die Neunovellierung sondern, dass in aller erster Linie die Einhaltung! Ich kann natürlich erst einmal für meinen Berufsstand sprechen, allerdings habe ich schon viele Architekten gehört, die die gleichen Erfahrungen machen bzw. gemacht haben (Beispiel aus my-hammer: Bauherr sucht Architekt für Planung Doppelhaushälfte; Startangebot 800,00 €).

Über Meinung anderer würde ich mich sehr freuen.
Ich wünsche ansonsten noch einen schönen Arbeitstag.

Vermessungsingenieur

06.03.2008 at 10:01 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Einhaltung der HOAI

Guten Abend,

zu dem Thema Mindestsatzunterschreitung gab es kürzlich einen Tread, der Ihnen vielleicht weiterhilft (oder auch nicht).

http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=860&page=0#2878

Viel Spass beim Lesen!
bento

06.03.2008 at 19:57 Uhr
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Höfflin
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 18.06.2008
IP: Logged
icon Re: Einhaltung der HOAI

Hallo,
das Problem stellt sich auch bei Architekten immer intensiver.
Eine Kotrolle von außen findet - wenn überhaupt - nur sehr eingeschränkt statt.
Der Beste Weg sich als Architekt oder Ingenieur gegen diese Praxis zu Wehr zu setzten ist es wohl, das dem Auftragnehmer zustehende Honorar einzuklagen. Denn nach § 4 HOAI sind Pauschalhonorare unterhalb der Mindestsätze unwirksam. Das führt gemäß § 4 Abs. 4 HOAI dazu, dass die Mindestsätze als vereinbart gelten.

[Edited by Höfflin on 02.07.2008 at 08:23 Uhr]

[Edited by Höfflin on 02.07.2008 at 08:24 Uhr]

02.07.2008 at 08:22 Uhr
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Vermessungsingenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 05.03.2008
IP: Logged
icon Re: Einhaltung der HOAI

Hallo,

mit großer Freude habe ich festgestellt, dass sich mal wieder jemand für das Thema interessiert.
Nun die Sache mit dem Einklagen ist ziemlich schwierig, denn wir sind ja schon in der Ausschreibungsphase aufgrund des "hohen" Preises, draußen.
Und wie soll man dann noch dagegen vorgehen, ohne seinen eigenen Ruf zu ruinieren?
Ich denke es kann nur funktionieren, wenn zum einen die Fachverbände genauestens darauf achten und Verstösse sofort empfindlich ahnden und zum anderen und das ist das Wichtigste, wenn alle Kolleginnen und Kollegen sich auch ehrlich daran halten. Ärzte, Steuerberater und Anwälte machen das doch auch. Zeig mir einer der hier anwesenden Kollegen seinen Steuerberater, der nicht nach Gebührenordnung abrechnet!!!!

Mensch Leute, ist wäre doch eigentlich genug Arbeit da, lasst uns doch einfach mehr miteinander, statt immer nur gegeneinander arbeiten.

Gruß aus dem sonnigen Süden,

Vermessungsingenieur

02.07.2008 at 09:18 Uhr
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Höfflin
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 18.06.2008
IP: Logged
icon Re: Einhaltung der HOAI

Der Tip war auch eher für diejenigen gedacht, die erst ein Honorar weit unterhalb der Mindestsätze vereinbaren und dann zusätzlich vom Bauherren nicht vollständig bezahlt werden.

16.07.2008 at 13:08 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Einhaltung der HOAI
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