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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zweitverwertung Hausplanung+ HOAI
Beitrag von Nachricht
brinki123
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.04.2008
IP: Logged
icon Zweitverwertung Hausplanung+ HOAI

Hallo, und guten Morgen!

Wir sind ein junges Planungsbüro aus Bayern und suchen Rat und zwar zur Zweitverwertung von Hausentwürfen und Berechnung der Kosten nach HOAI.

Für den Kunden einer Haus-Firma haben wir ein Haus entworfen/geplant , das Baugesuch gefertigt und mit einer einmaligen Nachbaulizenz versehen. Unsere Arbeiten (Leistungsstufen 1-4) haben wir nach HOAI abgerechnet.

Dieses Haus wird nun von der Hausfirma als "Kunden-Musterhaus" genutzt und wir haben jetzt eine Anfrage für dieses Haus (Aussenmaße und Optik bleiben gleich, geringe Änderungen innen) erneut ein Baugesuch zu fertigen inkl. Anpassung an das neue Gelände/Baugrundstück.

Was können bzw. müssen wir entsprechend der HOAI berechnen?

Danke schon jetzt für die Hilfe

Sonnige Grüsse aus Bayern
Brinki123

13.04.2008 at 08:45 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Zweitverwertung Hausplanung+ HOAI

Hallo, werte Kollegen,

als ersten Rat empfehle ich einmal

[url=http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#22]§22 HOAI[/url] - dort heißt es unter anderem:

(2) Umfaßt ein Auftrag mehrere gleiche, spiegelgleiche oder im wesentlichen gleichartige Gebäude, die im zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang und unter gleichen baulichen Verhältnissen errichtet werden sollen, oder Gebäude nach Typenplanung oder Serienbauten, so sind für die 1. bis 4. Wiederholung die Vomhundertsätze der Leistungsphasen 1 bis 7 in §15 um 50 vom Hundert, von der 5. Wiederholung an um 60 vom Hundert zu mindern. Als gleich gelten Gebäude, die nach dem gleichen Entwurf ausgeführt werden. Als Serienbauten gelten Gebäude, die nach einem im wesentlichen gleichen Entwurf ausgeführt werden.

Grüße aus Hamburg,
R. Kürbitz

13.04.2008 at 10:44 Uhr
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brinki123
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.04.2008
IP: Logged
icon Re: Re: Zweitverwertung Hausplanung+ HOAI

Hallo "landungsbrücken" / R.Kürbitz,
danke erstmal für die schnelle Antwort zumal am Sonntag!

Leider ist aber nicht die Hausfirma der Auftraggeber des Baugesuches sondern die Baufamilie, sodaß ja nicht der 2. Auftrag vom gleichen Auftraggeber kommt sondern von einem neuen Auftraggeber.

Das ganze ist also weder ein "Typenhaus" nach HOAI noch sind es Aufträge zum gleichen Haus vom selben Auftraggeber.

Also was tun um weder die "neue" Baufamilie zu übervorteilen (immerhin ist die meiste Arbeit bereits gemacht) noch in Konflikt mit der HOAI zu kommen?

Weiterhin sonnige Grüsse aus Bayern
Brinki123

13.04.2008 at 11:15 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Zweitverwertung Hausplanung+ HOAI

Guten Tag brinki123,

die HOAI spricht zunächst davon, wenn "in EINEM Auftrag..." und das kommt ja wohl bei den verschiedenen privaten Bauherren nicht in Frage.

Andererseits gelten auch Abminderungsregeln bei Typenplanung und Serienbauten, die bei denselbigen ebenfalls nicht zutreffen.

Was bleibt, sind im Prinzip 3 Möglichkeiten:

1. Sie nehmen von jedem Bauherrn das normale HOAI-Honorar. Wenn er partout darauf besteht, einen schon bekannten Grundriß nur leicht abzuwandeln, können Sie ja nicht mehr erforderliche Teilleistungen anteilig streichen.

2. Sie vereinbaren mit dem Hausbauunternehmen nachträglich die Verwendung des bereits erstellten Entwurfs als Serienbau (siehe Definition in der HOAI) und lassen den Auftrag über diese Firma laufen. Dann dürfen Sie ganz offiziell das abgeminderte Honorar nehmen. Den Entfall nicht benötigter Teilleistungen wie z.B. der Vorplanung können Sie ja ggf. auch noch berücksichtigen.

3. Sie berechnen Ihr Wunschhonorar, mit dem Sie alle Änderungen gut bezahlt bekommen. Planungsänderungen müssen ja nicht mit dem vollen Honorar vergütet werden. Das steht zwar bei verschiedenen Auftraggebern so nicht in der HOAI, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Nun hört man sicher auch schon die Stimmen warnender Kollegen angesichts des HOAI-bezogenen Werteverfalls (auch gegenüber mir als bekanntem HOAI-Verfechter), und diesen sollten Sie mit folgenden Überlegungen begegnen: ob Ihr Serienhaus für eine 2. Familie tatsächlich das Optimum darstellt, lässt sich trefflich bestreiten. Vielleicht kommt es dem Bauherrn nur so vor, weil z.B. der Grundriß oder die Ausführung den bislang höchsten Übereinstimmungsgrad mit den dem Bauherrn bekannten (!) eigenen Wünschen darstellt. Vielleicht käme aber etwas ganz anderes heraus, wenn dieser mit Ihnen zusammen die für ihn optimale Lösung traditionell erarbeiten würde.

Mit anderen Worten: verstehen Sie sich als Architekt des Bauherrn oder als Serienbautenentwerfer und Genehmigungsunterlagenkopierer? Ich glaube, das innere Selbstverständnis ist da doch ein wenig verschieden. Vielleicht ist es ja diese Frage, die Sie eigentlich beschäftigt, zumal als junges Büro noch so dicht an den (hoffentlich) im Studium vermittelten Idealen...

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.04.2008 at 08:10 Uhr
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