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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Umweltbildungsangebote
Beitrag von Nachricht
ipbt
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 23.04.2008
IP: Logged
icon Umweltbildungsangebote

Wir arbeiten auch viel in der Umweltbildung - entstanden aus ehrenamtlicher Arbeit. Bin ich irgendwo an die HOAI angebunden, brauche ich für bestimmte Leistungen einen extra Gewerbeschin o. dgl.?
Wir machen/planen u.a. Vorträge, Seminare, Naturerlebnis ab Kindergartenalter, geführte Wanderungen, Projektierung und Erstellung von Erlebnispfaden (incl. Aufbau? durch andere Firmen) ?

24.04.2008 at 04:37 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Umweltbildungsangebote

Guten Tag,

jeder mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland ist für reine Planungsleistungen bei Objekten in Deutschland, die in der HOAI aufgeführt sind (!), an die HOAI gebunden. Egal welchen Beruf er hat. Wenn die Planung in Verbindung mit Bauleistungen steht, gilt die HOAI-Bindung nicht.

Ob Sie für Ihre Leistungen einen Gewerbeschein brauchen, fragen Sie bitte beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde nach. Für reine Planungsleistungen an sich nicht (ist eine freiberufliche Tätigkeit). Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben gibt es Bau-/Planvorlageberechtigungen, die sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen ergeben.

Von den aufgeführten Beispielen ist die Projektierung von Erlebnispfaden wohl als Freianlage zu sehen (Teil II HOAI), wenn sie wie gesagt nicht mit der Erstellung verbunden ist. Dafür wäre dann zwingend die Honorieung nach HOAI vorzusehen.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.04.2008 at 09:59 Uhr
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