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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar für Haustechnik
Beitrag von Nachricht
Netsrac80
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 29.04.2008
IP: Logged
icon Honorar für Haustechnik

Hallo zusammen,
ich bin kurzfristig zur Abgabe eines Angebotes für die Planung, Projektierung und Bauüberwachung von Sanitär, Heizung und Lüftung eines zu Rekonstruierenden Objektes aufgefordert worden.

Nach einer Kostenschätzung von Vergleichsangeboten ergibt sich eine Gesamtsumme der Haustechnik-Leistungen von ca 550.000€.

Nun erscheint mir die berechnete Honorarsumme von 78.000€ enorm zu hoch wenn ich die Berechnung einfach nach §74 zur Berechnung der Grundleistung von TGA vornehme.
Ausgehend habe ich die Berechnung nach Honorarzone I und dem Mindestsatz getätigt.

Darf ich hier nur einen Teil der Gesamthaustechnik-Bausumme ansetzen oder kann ich wirklich davon ausgehen das ich mit den 78000€ richtig liege?

Vielen Dank für eure Tips!

29.04.2008 at 21:08 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorar für Haustechnik

Guten Abend,

wer sich darüber wundert, wieviel Geld man doch mit der HOAI verdienen kann, der ist entweder Berufsanfänger und kann den Arbeitsaufwand noch nicht so richtig einschätzen oder hat seine bisherigen Planungen nur halbherzig erledigt, dafür aber nicht nach HOAI, sondern nach Gefühl abgerechnet.
Allerdings muss ich zugeben, dass es auch vereinzelt Aufträge geben soll, bei denen alles optimal läuft (Bauherr mit normalen Ansprüchen; straffe aber nicht zu knappe Planungs- und Bauzeit; handwerklich versierte und mitdenkende Firmen; keine Insolvenzen; wenig Mängel; .................), bei denen man als Planer mit der HOAI auch Geld verdienen kann.

Mit der Honorarberechnung hast du es dir sehr einfach gemacht:

1) Falls es sich bei den von dir genannten Kosten von 550.000,- € um deine geschätzten Baukosten und dann auch noch um Nettokosten handelt, dann kann man diesen Wert näherungsweise tatsächlich als gesamte Anrechenbare Kosten ansetzen.

2) Falsch wäre es jedoch, diesen Wert in einer Honorarberechnung anzusetzen, da es sich bei den von dir zu erbringenden Leistungen um zwei verschiedene Anlagengruppen handelt. Du müsstest also differenzieren zwischen Sanitär (Anlagengruppe 1) auf der einen Seite und Heizung/Lüftung (Anlagengruppe 2) auf der anderen Seite. Die Summe beider Einzelberechnungen ergibt das Gesamthonorar.

3) Ob bei dir tatsächlich die Honorarzone I anzusetzen ist, kann man von hier aus nicht beantworten. Ob es sich um Anlagen mit geringen Planungsanforderungen handelt, müsstest du anhand der Klassifizierungen in § 71 +72 HOAI selbst bewerten.

4) Bei einem "zu rekonstruierenden Objekt" ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Ansatz eines Umbauzuschlags gerechtfertigt ist.

5) Deine Berechnung geht von 100 % Leistungsbild aus, d.h. LP 1-9 komplett.

Fazit:
Allein schon wegen Pkt. 2 und evtl. 3+4 wird das richtig ermittelte Honorar eher über dem von dir genannten Honorar liegen.
Allerdings solltest du auch bedenken, dass bei dir bereits ca. 15.000,- € MwSt. enthalten sind, die du zwar bekommst, aber auch an Vater Staat abführen musst. (Wie gewonnen, so zerronnen!)
Bruttobeträge hören sich immer gut an, solange bis daraus Netto geworden ist!

Viele Grüße
bento

30.04.2008 at 20:18 Uhr
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