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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Architektur-Kosten für Fachplaner
Beitrag von Nachricht
ibg
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.05.2008
IP: Logged
icon Anrechenbare Architektur-Kosten für Fachplaner

Hallo HOAI-Spezialisten!

Folgende Situation:
Ich bin Fachingenieur für Elektrotechnik und plane derzeit mit anderen Fachplanern und Architekten die Erweiterung eines Hallenbades mit einer Rutschenanlage.

Da der ausführenden Elektroinstallateur in meinem Planungsauftrag nur das Leitungsnetz für die Rutsche installiert, ergeben sich für mich direkt nur anrechenbare Herstellkosten von 20.000EUR netto. Die Rutschenanlage selbst (ohne Bauwerk) erzeugt für den Architekten anrechenbare Herstellkosten von ca. 250.000EUR netto.

Frage:
Gibt es analog zur Regelung der anteilig anrechenbaren Haustechnik-Kosten für den Architekten auch eine äquivalente Regelung für den Fachingenieur?

Warte mit Interesse auf Eure Einschätzung der Thematik - danke!

Viele Grüße
ibg

14.05.2008 at 17:59 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Architektur-Kosten für Fachplaner

Guten Tag ibg,

wenn Sie nur die reinen Installationen für die Rutschanlage planen und die Ausführung derselben überwachen, d.h. Ihnen wurden die Anschlusswerte der Pumpen genannt und Sie planen neben der Zuleitung von der Hausverteilung evtl. eine Unterverteilung (oder auch einen eigenen Trafo, was halt immer nötig ist zur Heranführung des erforderlichen Stromes), an die dann die Pumpenanlage selbst angeschlossen wird, ist Ihre "Anlage" tatsächlich nur die von Ihnen geplante Installation.

Etwas anderes wäre es, wenn Sie an der Planung der Rutschenanlage irgendwie selbst mitgewirkt hätten, z.B. durch Auslegung der Pumpen usw. Dann würden diese ebenfalls zu Ihren Anlagen gehören (als Teil der Anlagengruppe 1 statt 3 nach § 68 HOAI).

Ob übrigens die Rutschenanlage beim Architekten voll als anrechenbare Kosten in Teil II HOAI angesetzt werden, ist nicht unbedingt gesagt. Analog zu § 55 (4) könnte es nämlich bei pfiffigen Auftraggebern nicht nur bei Ingenieurbauwerken eine besondere Honorarberechnung geben. § 55 (4) führt hierzu aus: "Wird die Planung von Anlagen der Verfahrens- und Prozeßtechnik für die in Satz 1 genannten Ingenieurbauwerke an den Auftragnehmer übertragen, dem auch Grundleistungen für diese Ingenieurbauwerke in Auftrag gegeben sind, so kann für diese Leistungen ein Honorar frei vereinbart werden. Wird ein Honorar nach Satz 2 nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart, so ist das Honorar als Zeithonorar nach §6 zu berechnen." In der amtlichen Begründung heißt es dazu: "Für die Leistungen bei Anlagen der Verfahrens- und Prozeßtechnik wird eine freie Vereinbarung der Höhe des Honorars vorgesehen, wenn der Auftragnehmer diese plant, dem auch Grundleistungen für das Objekt übertragen werden..." Dabei gibt es so ziemlich alle Varianten der Honorierung dieser "Verfahrens- und Prozeßtechnik", die i.d.R. als Komplettechnik von einem Anbieter geliefert wird, der hierfür auch die Verfahrensgarantie übernimmt, so dass die Anlage nur noch geometrisch (und ggf. statisch) in das Hauptobjekt eingeplant werden muss - von der reinen Vergütung des Objektplaners nach Stunden über eine Zwischenlösung bis zu aK in Teil II bzw. VII, aber auch ohne aK in Teil II bzw. VII nur nach Teil IX und zu guter Letzt nach Teil IX und gem. § 10 (4) ebenfalls in Teil II und VII. Ist reine Verhandlungssache.

Ich hoffe, das konnte Ihnen ein wenig weiter helfen...

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

14.05.2008 at 18:37 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Architektur-Kosten für Fachplaner

Hallo ibg,

quote:
Gibt es analog zur Regelung der anteilig anrechenbaren Haustechnik-Kosten für den Architekten auch eine äquivalente Regelung für den Fachingenieur

Hier ist wohl die Regelung nach 10 (4) HOAI angesprochen.
Die simple wie enttäuschende Antwort dürfte lauten: Nein!

Viele Grüße
bento
14.05.2008 at 18:57 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Architektur-Kosten für Fachplaner
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