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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Fälligkeit von Honorar
Beitrag von Nachricht
anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
icon Fälligkeit von Honorar

Ich arbeite auf dem Bauamt einer kleineren Stadt und bekomme von Ing.-Büros immer wieder Abschlagsrechnungen auf das letztlich zustehnde Honorar. Die Problematik ist diese, dass die AZ's immer zu Beginn der Arbeiten kommen und es eigentlich erwartet wird, dass diese umgehend beglichen werden. Meiner Ansicht nach ist dies nicht richtig, da das Anrecht auf das Honorar erst nach der Ausführung der Arbeiten entsteht. Wie wird dies anderstwo gehandhabt bzw. wer hat Erfahrungen bei dieser Sache ?

15.02.2002 at 16:40 Uhr
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felix
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
icon Abschlagszahlungen

>Die HOAI sieht in § 8 HOAI Abschlagszahlungen vor. Der Ingenieur ist daher berechtigt vor dem vollständigen Abschluß seiner Gesamtleistung Honorarrechnungen zu schreiben und kann diese ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Voraussetzung ist nur, daß er schon etwas geleistet hat, für das er auch einen Abschlag fordern kann. Insoweit ist es durchaus üblich, z.B. bei der Objektplanung ( § 10 ff. HOAI ) nach Erbringung der Leistungen aus Leistungsphase 4 eine Abschlagsrechnung mit den entsprechenden prozentualen Anteilen aus § 15 I HOAI zu stellen. Einen Anspruch auf Vorschuß hat der Ingenieur oder Architekt nicht.

15.02.2002 at 16:40 Uhr
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Jochen Hartmann
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
icon Re: Abschlagszahlungen

Vielleicht üblich, aber trotzdem falsch. Die HOAI ist Preisrecht und nicht Werkvertragsrecht, sie regelt in dieser Her Hinsicht gar nichts! Wenn im Vertrag keine Abschlagszahlungen vereinbart werden, gibt es auch keine. In der Tat ist die Vergütung für eine werkvertragliche Leistung ersat nach vollständiger Erbringung PLUS ABNAHME durch den AG fällig.

15.02.2002 at 16:41 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Fälligkeit von Honorar
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