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Bauing2010
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 24.05.2008
IP: Logged
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Klausuraufgabe Rechnungsprüfung
Hallo!
Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum.
Ich studiere Bauingenieurwesen und bin gerade dabei mich für eine Klausur vorzubereiten.
Anhand von Alt-Klausuren sitze ich hier gerade an einer Aufgabe welche in der Vorlesung noch nicht behandelt wurde.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ich ein wenig Unterstützung bekomme
Die Aufgabe lautet wie folgt:
Prüfen Sie die beiliegende Rechnung einer Bauunternehmung und geben Sie den Überweisungsbetrag an.
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HochTief Bauunternehmung GmbH
Wiesenweg
Giessen
Schluss-Rechnung per 17. März 2008
Hiermit berechnen wir unsere Leistungen für den Neubau Ihres Gewächshauses nach nunmehr endgültiger Fertigstellung der Baumaßnahme gemäß pauschaler Vereinbarung zzgl. der in unserem Auftrag erbrachten Ingenieurleistungen gemäß HOAI (Mindestsatz) nach Aufwand:
Leistung
Neubau des Gewächshauses (pauschal) 63.000,00
Heizung pauschal 6.000,00
Beleuchtung pauschal 7.500,00
Bewässerung pauschal 7.500,00
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Summe € netto pauschal (fest vereinbart) 84.000,00
zzgl. nach Aufwand
Architektenleistungen (vollständig) 7.800,00
Statiker (ohne Ausführungsplanung und Vergabe, HonZone II) 2.500,00
Ingenieurleistungen für den techn. Ausbau (vollständig, HonZone I) 6.700.00
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Summe € netto 101.000,00
zzgl. 19 % MwSt. 19.190,00
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Summe € brutto
120.190,00
Wir bedanken uns für den Auftrag und bitten um Überweisung auf u.g. Konto bei der Sparkasse Giessen.
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So, da die HOAI für jemanden der noch nie damit zu tun hatte doch ein wenig überwältigend ist, wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr mir hier Lösungswege aufzeigen oder Tipps geben könntet wie man hier vorgehen muss.
Dafür sag ich schon mal vielen Dank!
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24.05.2008 at 16:10 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Klausuraufgabe Rechnungsprüfung
Hallo,
quote: Prüfen Sie die beiliegende Rechnung einer Bauunternehmung und geben Sie den Überweisungsbetrag an.
Na solche Aufgaben liebe ich ja!
Ich habe mich beim Lesen der Prüfungsaufgabe die ganze Zeit gefragt, was der Autor mit der Aufgabenstellung bezwecken wollte?
Ich gehe aber mal ganz naiv heran:
1) Die Baufirma hat offensichtlich einen Gesamtauftrag für die Planung und den Bau eines neuen Gewächshauses erhalten. Damit wäre also schon mal klar, dass die Planungsleistungen nicht zwangsläufig nach HOAI abgerechnet werden müssen.
2) Zur Rechnungsprüfung benötigt man als Allererstes den Vertrag.
Wie soll man sonst erkennen, ob die Beträge in der angesetzten Höhe den Vereinbarungen entsprechen?
Was ist mit Nachlässen, Skonti, Einbehalten für Bauwesenversicherungen und Barsicherheiten, etc.?
In welcher Höhe wurden die Planungsleistungen beauftragt?
Welche Abschlagszahlungen wurden bisher geleistet?
Da hierzu Angaben fehlen, könnte ich die Rechnung nicht prüfen, geschweige denn den Überweisungsbetrag angeben!
3) Unterstellen wir einmal, die in Rechnung gestellten Beträge wären vertraglich vereinbart und es müssten keine weiteren Punkte berücksichtigt werden. Dann wäre die Rechnungshöhe i.O., denn es liegt kein Rechenfehler vor. Aber das kann ja wohl nicht die Lösung einer Klausuraufgabe sein!
4) Selbst wenn jemand auf die Idee kommen würde, die Planungsleistungen müssten nach HOAI abgerechnet werden, so wäre die Rechnung erst recht nicht prüfbar, denn hierzu fehlen ohne Ende Angaben! (Ermittlung der anrechenbaren Kosten, Umfang der beauftragten Leistungsbilder, Honorarzone beim Architekten, etc.)
Vielleicht bin ich auch schon zu lange in der Praxis um den tieferen Sinn dieser Klausuraufgabe zu verstehen!
Ich hoffe, dass meine Kollegen hier im Forum vernünftigere Lösungsvorschläge präsentieren können.
Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.
bento
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24.05.2008 at 19:51 Uhr |
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Bauing2010
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 24.05.2008
IP: Logged
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Re: Klausuraufgabe Rechnungsprüfung
Hallo Bento!
Ja, das ist ja auch mein Problem.
Ich weiß einfach nicht genau wo ich hier bei dieser Aufgabe ansetzen soll.
Ein Gedanke der mir kam war, dass das Honorar eventuell nicht zum Auftragsvolumen passen könnte. Aber dazu fehlen ja auch Angaben soweit ich das jetzt überblicke.
Ich danke Dir trotzdem für deine Bemühungen!
Vielleicht hat ja wirklich noch wer eine Idee.
Würde mich freuen
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25.05.2008 at 01:27 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Klausuraufgabe Rechnungsprüfung
Hallo,
wenn du tatsächlich vermutest, dass es im Grunde nur darum gehen sollte, eine Berechnung nach HOAI zu prüfen, dann könnte man folgende Näherungsbetrachtungen unterstellen:
a) Der Ermittlung der Anrechenbaren Kosten liegt für die Honorarberechnung aller Leistungsphasen die Kostenfeststellung zugrunde!
b) Die Anrechenbaren Kosten ergeben sich direkt aus den Netto-Pauschal-Auftragssummen!
c) Bei den Architektenleistungen und TGA-Leistungen wird die Leistungsphase 9 mit der Bauschlussrechnung mitberechnet (ist eigentlich ungewöhnlich).
d) Nebenkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Dann ergäben sich folgende Netto-Honorarsummen, die du mit dem HOAI-Rechner am linken Bildrand nachvolziehen könntest:
1) Architekt:
Berechnungsgrundlagen:
HZ II (Gewächshäuser), Mindestsatz, 100 % Leistungsbild
Anrechenbare Kosten gem. § 10 HOAI:
63.000,- + 15.750,- + 2.625,- = 81.375,- €
Damit errechnet sich ein Honorar von 7.571,58 € netto!
2) Statiker:
Berechnungsgrundlagen:
HZ II, Mindestsatz, 55 % Leistungsbild (nur LP 1-4)
Anrechenbare Kosten gem. § 62 (4)HOAI:
0,55 x 63.000,- + 0,20 x (6.000,- + 7.500,- + 7.500,-) =38.850,- €
Damit errechnet sich ein Honorar von 1.923,08 € netto!
3) TGA:
HZ I, Mindestsatz, 100 % Leistungsbild
Anrechenbare Kosten Heizung: 6.000,- €
Ergibt Honorar: 1.683,49 € netto
Anrechenbare Kosten Beleuchtung: 7.500,- €
Ergibt Honorar: 2.031,- € netto
Anrechenbare Kosten Bewässerung: 7.500,- €
Ergibt Honorar: 2.031,- € netto
Ergibt Gesamthonorar TGA: 5.745,49 € netto
Wie du erkennen kannst, liegen alle ermittelten Honorarwerte unterhab der Rechnungswerte. Das die in Rechnung gestellten Werte zumindest nicht einer HOAI-Berechnung entspringen können, hätte man auch gleich sehen können, da die Ergebnisse selten "glatt" sind.
Verstehe diese Angaben aber bitte keinesfalls als Musterlösung der Aufgabe! Dafür mussten zu viele Annahmen getroffen werden.
Schönes Wochenende wünscht
bento
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25.05.2008 at 11:39 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Klausuraufgabe Rechnungsprüfung
Ich würde die Rechnung zurückweisen; es geht aus der Aufgabe nicht hervor, ob zwischen den Parteien eine Abnahme stattgefunden hat; ohne Abnahme des Werkes hat der Ersteller keinen Anspruch auf Vergütung.
Fertisch
Viel Spaß
C.Zeh
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26.05.2008 at 12:07 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Klausuraufgabe Rechnungsprüfung
Hallo Frau Kollegin,
ich weiß nicht, ich weiß nicht............
Ob das in der Klausur Punkte bringen würde............
Viele Grüße
bento
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26.05.2008 at 16:13 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Klausuraufgabe Rechnungsprüfung
Punkte vielleicht nicht, obwohl bei Professoren weiß man nie... aber in der Praxis ist es auf jeden Fall richtig ..*schwör*
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26.05.2008 at 16:26 Uhr |
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