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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Klausuraufgabe 2
Beitrag von Nachricht
Bauing2010
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 24.05.2008
IP: Logged
icon Klausuraufgabe 2

Hallo! Wie in meinem ersten Thread angekündigt, hier eine weitere Klausuraufgabe.
Ich hoffe wieder auf eure Hilfe und würde mich sehr über Antworten freuen!

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1. Eine Hotelkette hat die Erstellung eines neuen Hotels in Gießen aus Erfahrungswerten geschätzt, die von einem Bauunternehmer nach der Standard-Baubeschreibung der Hotelkette wie folgt angeboten wird:


Kostenschätzung der Hotelkette € netto

Technische Bearbeitung bis zum Erhalt der Baugenehmigung 100.000,00

Ausführungszeichnungen, Bauleitung, Statik komplett 250.000,00

Hochbau (KGr. 300) 4.600.000,00

Elektroarbeiten 300.000,00

Heizungsarbeiten 240.000,00

Lüftung und Klima 270.000,00

Sanitärarbeiten 320.000,00

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Summe 6.080.000,00


Angebot des Bauunternehmers € netto

Technische Bearbeitung bis zum Erhalt der Baugenehmigung 120.000,00

Ausführungszeichnungen, Bauleitung, Statik komplett 220.000,00

Hochbau (KGr. 300) 4.200.000,00

Elektroarbeiten 280.000,00

Heizungsarbeiten 200.000,00

Lüftung und Klima 310.000,00

Sanitärarbeiten 290.000,00
------------------------ ---------------------------
Summe 5.620.000,00


Der Hotelmanager fragt Sie, ob Sie den Leistungen bis zum Erhalt der Baugenehmigung für pauschal 100.000,00 € übernehmen wollen, weil er 20.000,00 € gegenüber dem Angebot des Bauunternehmers einspart. Wäre der Pauschalauftrag in dieser Höhe grundsätzlich zulässig? Nehmen Sie den Auftrag an?

08.06.2008 at 22:07 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Klausuraufgabe 2

Lieber Student,

was würden Sie denn davon halten, sich einmal selbst in die HOAI (und ggf. eine Anleitung dazu oder einen Kommentar) einzulesen und dann Vorschläge zur Honorarberechnung und damit zur Lösung der Aufgabe zu machen, die dann hier kommentiert werden? Wir machen das schließlich alle in unserer Freizeit und für die Aufgabe bräuchte man schon ein bißchen Zeit. Ausserdem gilt das alte chinesische Sprichwort:

Gib einem Hungernden einen Fisch und er wird einen Tag lang satt. Lehre ihn fischen und er wird ein Leben lang satt.

Wäre das evtl. eine Basis für ein STUDIUM?

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

11.06.2008 at 12:42 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Klausuraufgabe 2
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