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ATM77
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 05.12.2007
IP: Logged
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Honoraranspruch ohne Leistung
Hallo!
Ich habe im Dez. 07 mit einem Bauherren einen Projektfindungsvertrag über ein Gewerbeobjekt abgeschossen und zudem sind wir uns über die Honorierung der LP 1-4 seines Einfamilienwohnhauses schriftlich einig geworden. Seit Februar 08 bekomme ich keine Reaktion mehr. Auf Anrufe wird nicht reagiert, auf emails nicht und auch nicht auf Briefe, wie es denn mit dem Projekt weitergehen soll. Ich habe ein wenig die Nase voll und überlege einen Abschlag "ohne Leistung" in Rechnung zu stellen.
Ist das zulässig und wie hoch darf dieser den prozentual überhaupt sein?!?
MfG und Vielen Dank!
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09.06.2008 at 07:38 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch ohne Leistung
Hallo ATM77,
zunächst: es folgt keine Rechtsberatung, nur eine Meinung.
Was steht denn in den Verträgen zu den Themen:
- Abschlagszahlungen (sonst siehe HOAI §8.2 - AZ gibt es für nachgewiesene Leistungen)
- Mitwirkungspflichten des Bauherrn (= Informationen liefern)
- Terminplanung
- Kündigung und Kündigungsfolgen
Wenn der Bauherr seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, könnte ein Weg sein, ihm dazu eine Frist (mit Kündigungsandrohung) zu setzen und ihm nach Ablauf der Frist außerordentlich zu kündigen. Eine "Abschlagsrechnung ohne Leistung" halte ich für nicht durchsetzbar.
Mal in BGB §643 schauen - und unbedingt vorher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Evtl. können Sie einen Schadenersatz auf Ihr Honorar geltend machen (z.B. deshalb keine anderen Aufträge angenommen = keine Honorare).
Meiner Meinung nach müssen Sie halt wissen, was Sie wollen. Wollen Sie mit dem Kunden bauen, ihn zur Tat antreiben, oder ihn loswerden?
Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten, denn eine falsch gemachte Kündigung könnte am Ende eher Sie Geld kosten.
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09.06.2008 at 16:17 Uhr |
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ATM77
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 05.12.2007
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch ohne Leistung
Danke für die Antwort!
Ich will beileibe nicht den Kunden loswerden, aber nach über 10 Kontaktversuchen kommt es mir schon etwas komisch vor. Bei Ebay würde man jetzt "Spaßbieter" sagen, bei so viel Geld im Spiel kann ich das nicht ganz nachvollziehen!
Mal sehen....!
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09.06.2008 at 19:54 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch ohne Leistung
Hallo ATM77,
in diesem Fall würde ich Ihnen raten, Ihrem Bauherren freundlich, aber bestimmt zu schreiben, daß er Auskunft darüber geben soll, wann das Projekt weitergehen soll. Schließlich haben Sie ja mit dem Abschluß des Architektenvertrags Ihre Arbeitszeit für diesen Kunden 'reserviert' und müssten nun - falls der Kunde z.B. ein Jahr warten will - ein anderes Projekt akquirieren.
Machen Sie ihm deutlich, daß Sie einerseits gerne das Projekt ausführen, andererseits aber verlässliche Planungsgrundlagen brauchen - sowohl für sich als Unternehmer, als auch das Projekt betreffend. Weisen Sie ihn auf seine Mitwirkungspflicht hin.
In Ihrem Fall würde ich (wegen der bereits 10 erfolglosen Versuche) durchaus auch eine Frist zur Stellungnahme setzen. Denn damit halten Sie sich den Weg zur Kündigung offen. Die Frage ist ja: ist das ein guter Kunde, wenn er sich schon jetzt einfach totstellt? Denn das Totstellen, die Nichtkommunikation, ist ja das Problem; nicht dass sich das Projekt verzögern könnte.
Noch eine Idee wäre es - um einen Rechtsstreit mit Kündigung zu vermeiden -, dem Kunden eine Vertragsauflösung (natürlich gegen 'Ausfallhonorar' anzubieten. Das Ausfallhonorar könnte bei einer evtl. später dann doch erfolgenden Wiederaufnahme angerechnet werden. So hätten Sie ein 'Pfand'.
Viel Erfolg!
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10.06.2008 at 17:45 Uhr |
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ATM77
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 05.12.2007
IP: Logged
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Re: Honoraranspruch ohne Leistung
Danke für den Rat, werde ihn beherzigen!
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10.06.2008 at 21:19 Uhr |
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