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marzinzik
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 30.08.2002
IP: Logged
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Pauschalhonorar und Sonderwünsche des BH
Sind mit einem Pauschalhonorar auch Sonderwünsche des Bauherrn, wie z.B. zusätzliche Beleuchtungskörper,abgegolten, wenn man diese auch noch planen und ausschreiben muss?
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17.10.2002 at 08:08 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Pauschalhonorar und Sonderwünsche des BH
Wenn Sie in Ihrem Vertrag nicht genau den zu erbringenden Leistungsumfang und eine Sondervergütung für Mehrleistungen definiert haben, müssen Sie wohl davon ausgehen, dass Ihnen diese Leistung nicht gesondert vergütet wird.
Das ist aber im Endeffekt Verhandlungssache und wenn der Honoraranteil für diese Leistung nicht besonders hoch ist, lohnt es sich wohl kaum, darum zu streiten.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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17.10.2002 at 09:19 Uhr |
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