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NMil
Level: Member
Beiträge: 14
Registriert seit: 10.06.2008
IP: Logged
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Vergütung von Planleistungen nach Planänderungen
hallo zusammen,
für meine diplomarbeit möchte ich mich mit den auswirkungen von planänderungen durch den bauherrn beschäftigen.
das heisst, welche rolle spielt der zeitpunkt der änderung (änderung am anfang, während der ausführungsphase, ...).
nun stellt sich mir eine frage:
öffentliche auftraggeber vergibt ausführung und planung an ein bauunternehmen. dieses vergibt wiederum die planleistung an ein ing.büro. diese änderungen werden vom ing.büro geplant. wenn sich aber durch die änderung die auftragssumme z.b. reduziert wird das honorar durch die hoai auch heruntergesetzt, die mehrleistung ist aber erbracht.
wie ist hier die verfahrensweise?
habt ihr vielleicht auch literaturhinweise?
inwieweit hilft mir die vob?
grüße
nmil
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10.06.2008 at 14:17 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Vergütung von Planleistungen nach Planänderungen
Hallo nmil,
ich beantworte die Fragen mal von hinten:
1) Die VOB hilft dir gar nicht!
2) Literaturhinweise:
Schon mal was vom Deutschen Ingenieur Blatt gehört? Im Heft 5, Mai 2008, gibt es hierzu eine interessante Abhandlung der "Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV)" über das Thema "Variante oder Alternative?"
Kurzfazit: Varianten stellen Lösungen nach gleichen Anforderungen, Alternativen stellen Lösungen nach verschiedenen Anforderungen dar. Werden die Alternativen in Form von Vorplanungen erarbeitet, entsteht ein Honoraranspruch des Planers nach § 20 HOAI.
3) Eine eventuelle Vergütung für eine Planänderung hat nichts mit einer Honorarveränderung durch geringere oder höhere Anrechenbare Kosten zu tun. Sicherlich kann es passieren, dass ein Planer durch eine freiwillige oder unfreiwillige Planänderung Baukosten einspart und sich selbst dadurch schadet, weil sein Honorar nachher geringer ausfällt. Aber es kann natürlich auch das Gegenteil eintreten, nämlich z.B. eine Planänderung durch Sonderwunsch des Bauherrn, die zu höheren Baukosten führt. Dann hat der Planer einerseits Anspruch auf eine Vergütung für den Änderungsaufwand und andererseits erhält er ein höheres Honorar, weil das Bauvolumen steigt.
"Planänderungen" durch den Bauherrn in der Vorentwurfs- und Entwurfsphase" gehören in angemessenem Umfang wohl zur Lösungsfindung dazu. In der Ausführungsphase könnte es jedoch ein heißes Thema werden. Formal betrachtet könnte der § 5 (4) HOAI([url=http://]http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_1.php#5[/url]) und der § 20 HOAI helfen, jedoch in der Realität wird es eine Einzelfallentscheidung sein, die von vielen Gesichtspunkten abhängt (Verhältnis zum Bauherrn, Situationslaune, Anzahl der Änderungen, Zeitfaktor, strategisches Verhalten, etc.).
Das wird in vielen Fällen wohl eher ein psychologisches Problem als ein rechtliches Problem sein.
Viele Grüße
bento
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10.06.2008 at 20:35 Uhr |
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NMil
Level: Member
Beiträge: 14
Registriert seit: 10.06.2008
IP: Logged
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Re: Vergütung von Planleistungen nach Planänderungen
hallo bento,
erstmal danke für deinen beitrag.
das dib kannte ich noch nicht, habe aber jetzt den artikel gelesen.
angenommen die baukosten erhöhen sich und das honorar steigt demnach. wie ist denn aber die vergütung für den änderungsaufwand geregelt?
§20 HOAI: "....mehrere Vor- oder Entwurfsplanungen nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen gefertigt..."
ist denn z.b. die verschiebung eines treppenabgangs zur ubahn um 20 meter eine änderung mit verschiedenen anforderungen?
wenn nicht gibts auch keine vergütung, laut §20 hoai.
hast du noch ein paar tipps für literatur?
gruß
nmil
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11.06.2008 at 09:25 Uhr |
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