|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
zi2008
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.06.2008
IP: Logged
|
Massenüberschreitung
Guten Tag,
als Planer habe ich bei einem geplanten Umbau einer Heizungsanlage von Gas auf Fernwärme statt der benötigten 1.500 m Heizungsrohr nur ca. 500 m ausgeschrieben. Folglich waren auch die Menge der Isolierung und die Anzahl der Fittings nicht ausreichend.
Die jetzt abgerechneten Mengen waren aber notwendig, um die Arbeiten durchführen zu können. Möglicherweise sind die Massen beim Übertrag von CAD auf die AVA zu niedrig angesetzt worden.
Jetzt verlangt die Hauseigentümergemeinschaft Schadensersatz.
Weiß jemand Rat?
Danke im voraus. Mfg zi2002
|
12.06.2008 at 07:29 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Massenüberschreitung
Hallo,
grundsätzlich gilt natürlich immer das Prinzip der Ohnehinkosten (oder Sowiesokosten), d.h. wenn die Menge direkt richtig ausgeschrieben worden wäre, wären die höheren Kosten "ohnehin" angefallen, sodass eigentlich kein Schaden entstanden sein dürfte.
Am Ende wird man den Fall aber nur einschätzen können, wenn man den Vertrag kennt. Wenn beispielsweise eine Kostenobergrenze vereinbart war, dann sieht die Sache natürlich schlecht aus.
Weiterhin stellt sich die Frage, um wieviel denn die gesamten Baukosten des Heizungsanlagenumbaus gestiegen sind (ich hoffe nicht ebenfalls um 200 %). Danach wäre zu beurteilen, wie sehr die einzelnen Kostenberechnungsarten sich erhöht haben und ob überhaupt ein Haftungsfall vorliegen könnte.
Schönen Fussballabend noch
bento
|
12.06.2008 at 16:17 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Massenüberschreitung
Guten Tag,
was für einen Schaden hat denn der Auftraggeber? Wenns nur die Sowiesokosten betrifft, ist das zwar ärgerlich, aber kein Schaden im rechtlichen Sinn. Hat er aber aufgrund der zu geringen Massen ein Darlehen aufgenommen und muss nun nachfinanzieren, was i.d.R. teurer ist, gibt es einen Schaden in Höhe der Mehraufwendungen für die Nachfinanzierung.
Herzliche Grüße
Freidhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
18.06.2008 at 09:31 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|