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Moni
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.07.2008
IP: Logged
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Kündigung, weil Grundstück nicht gekauft wurde
Hallo Zusammen,
wir planten ein Grundstück zu kaufen und dieses mit einem Einfamilienhaus bebauen zu lassen. Der Architekt wurde uns von der Maklerin vermittelt. Eine Kopplung an den Architekten (1 Mann Büro) besteht aber nicht. Der Grundstückskauf ist nicht vollzogen worden. Mit dem Architekten haben wir einen Vertrag abgeschlossen und diesen jetzt gekündigt. Er will (fast) den
gesamten Betrag haben, da er meint, da er keine anderen Aufträge eingeht, hier auch keine Entlastung vorhanden ist. Kann er das oder ist das böswilliges Unterlassen? Darber hinaus hat er uns zum Abschluss des Vertrages immer wieder mit den Worten gedränkt, dass der Vertrag eh nur gültig wird, wenn wir das Grundstück kaufen ( im Vertrag selbst steht dazu natürlich nichts).
Hat jemand schon einen gleichen/ähnlichen Fall?
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03.07.2008 at 10:30 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Kündigung, weil Grundstück nicht gekauft wurde
Guten Tag Moni,
um Ihe Frage abschließend zu beantworten, müssten noch 2 Fakten aus dem Vertrag bekannt sein:
1. Sind alle Leistungsphasen bereits bei Vertragsabschluss beauftragt = abgerufen worden oder ist zwar eine Vereinbarung über die zukünftige Honorierung von Planungsleistungen geschlossen worden, aber zur Zeit nur z.B. Leistungsphase 1-2 (bis zur Vorplanung) oder 1-4 (bis zur Genehmigungsplanung) abgerufen worden? Hier kommt es auf den genauen Wortlaut an, ggf. auch im Anschreiben.
2. Was steht im Vertrag zum Thema Kündigung? Gibt es eine Unterscheidung zwischen einer Kündigung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat und einer solchen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat? Auch hier wäre der Wortlaut der gesamten Passage wichtig.
Im übrigen bleibt die Frage, ob Sie denn, wenn Sie jetzt dieses Grundstück nicht kaufen (warum nicht?), evtl. stattdessen gleich oder in absehbarer Zeit ein anderes kaufen und der Architekt dann hierfür eine Planung gem. Vertrag erstellen könnte.
Ein weiterer Aspekt wären die Äußerungen, dass der Vertrag nur gültig sein solle, wenn das Grundstück gekauft würde. Gibt es dafür gerichtsfeste Zeugen (vielleicht die Maklerin)?
Erstmal mit den besten Grüßen
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.07.2008 at 13:02 Uhr |
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