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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorartafeln - Geringere Mindestfläche
Beitrag von Nachricht
Stadt.Land.Fluss
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 21.06.2006
IP: Logged
icon Honorartafeln - Geringere Mindestfläche

Unterschreitet bspw. bei landschaftsplanerischen Leistungen das vorhandene Untersuchungsgebiet die Mindestflächenangabe in den Honorartafeln kann nach Zeitaufwand/ Pauschal berechnet werden. Muss aber nicht. Könnte man so argumentieren, dass die Mindestflächenangabe von 0 bis x ha geht und es sich somit um ein Mindesthonorar handelt? Tatsächlich verringert sich der Arbeitsaufwand ja nicht bei einer um ca. 20 % kleineren Fläche, das ist uns Planern ja bekannt.

Vielen Dank schon einmal für Rückmeldungen!

09.07.2008 at 17:14 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorartafeln - Geringere Mindestfläche

Hallo Stadt.Land.Fluss,


Könnte man so argumentieren, dass die Mindestflächenangabe von 0 bis x ha geht und es sich somit um ein Mindesthonorar handelt?

Nein, glaube ich nicht, denn § 45b HOAI benennt in diesem speziellen Fall das Honorar für die Mindestflächenangabe ausdrücklich als Höchstwert:

"3) Das Honorar für Grundleistungen bei Landschaftsplänen mit einer Gesamtfläche des Plangebiets in Hektar unter 1.000 ha kann als Pauschalhonorar oder als Zeithonorar nach §6 berechnet werden, höchstens jedoch bis zu den in der Honorartafel nach Absatz 1 für Flächen von 1.000 ha festgesetzten Höchstsätzen. Als Mindestsätze gelten die Stundensätze nach § 6 Abs. 2, höchstens jedoch die in der Honorartafel nach Absatz 1 für Flächen von 1.000 ha festgesetzten Mindestsätze"

Aber am Ende ist alles Verhandlungssache!

Viel Erfolg
bento
09.07.2008 at 20:28 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorartafeln - Geringere Mindestfläche
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