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MasterChief
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.07.2008
IP: Logged
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Höhenmessung, Abtragsoptimierung und Schnurgerüst
Hallo,
kann mir bitte jemand ein Beispiel aus der Praxis nennen für folgende Dienstleistungen eines Vermessung-Ingenieurs:
Tachymetr. Bestandsaufnahme, Grobabsteckung auf Holzpflöcke, Höhenmessung, Abtragsoptimierung für den Aushub, Erstellung eines digitalen Geländemodells, Berechnung der Höhenlage mit maximal erreichbaren Massenausgleich, Schnurgerüstabsteckung von 5 Achsen
Bei dem Ganzen dürfte Honorarzone II in Frage kommen, einzig eine Baumreihe auf dem Grundstück behindert die Arbeiten.
Mir ist klar daß ich jetzt wohl keine detailierten Kosten genannt bekomme, jedoch habe ich hier ein Angebot liegen daß ich so wirklich kaum glauben kann.
Kann mir jemand in den Grundzügen wenigstens helfen oder Beispielrechnungen bringen ?
vielen Dank !
Thomas
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14.07.2008 at 09:27 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Höhenmessung, Abtragsoptimierung und Schnurgerüst
Guten Tag,
ein genaues Honorar nach HOAI kann man Ihnen hier nicht nennen, ohne die anrechenbaren Kosten zu kennen. Diese berechnen sich für die Entwurfsvermessung nach § 97 (3) für Gebäude wie im Teil II HOAI Gebäudeplanung und bei der Bauvermessung nach § 98 (3) mit 80% derselben. Die Erdaushuboptimierung kann eine Planung der Freianlagen oder eine Besondere bzw. Sonstige Leistung der Vermessung sein.
Zu den von Ihnen genannten Einzelleistungen ist auszuführen:
Zur Entwurfsvermessung gehört die tachymetrische Bestandsaufnahme einschließlich der Erstellung des Digitalen Höhenmodells. Die erforderlichen Teilleistungen finden Sie in § 97b (2) Nr. 1-3. Dabei ist dann auch noch die Digitalisierung des unterirdischen Leitungsbestandes für Ihre Ver- und Entsorgungshausanschlüsse mit enthalten.
Zur Bauvermessung gehören die Leistungen nach §98b(2) Nr. 2, d.h. die Übertragung der Projektgeometrie (Hauptpunkte) in die Örtlichkeit einschließlich der Höhenangaben und die Rücksicherung der Punkte auf Schnurgerüste.
Die Abtragsoptimierung für den Aushub bzw. Berechnung der Höhenlage mit maximal erreichbarem Massenausgleich ist eine relativ einfache geometrische Berechnung, falls das Gelände im Großen und Ganzen eben ist. Allerdings stellt sich schon die Frage, wie es denn hinterher aussieht, wenn der Kelleraushub rings um das Gebäude verteilt ist oder damit bei größeren Gärten Hügel usw. gestaltet werden. Dies ist ja nicht nur eine rechentechnische, sondern vor allem auch eine gestalterische Aufgabe. Wenn Ihr Vermesser die mit Ihnen gemeinsam lösen kann, fein. Ansonsten würde ich das als Aufgabe für einen Freianlagenplaner sehen.
Nehmen wir mal an, das Gebäude würde 150.000 € netto kosten, dann beträgt das Grundhonorar für die Entwurfsvermessung in Honorarzone II Mindestsatz 4.483 €. Die Leistungsphasen 1-3 der Entwurfsvermessung (wenn sie denn alle gebraucht werden, siehe HOAI) werden nach § 97b(1) zusammen mit 3+15+52=70 v.H. des Grundhonorars berechnet, d.h. mit 0,7*4.483=3.138 €.
In der Bauvermessung wird bei durchschnittlichen Anforderungen Honorarzone III angesetzt; die Leistungsphase 2 ist mit 14% bewertet. Bei anrechenbaren Kosten von 150.000*80%=120.000 € beträgt das Grundhonorar 4.376 € und die notwendige Teilleistung kostet dann 0,14*4.376=613 €.
Eine "Grobabsteckung", für die der Vermesser extra anfahren soll, wäre als Besondere Leisting separat zu vergüten. Die ausführende Firma sollte aber mit dem Katasterplan des Architekten eigentlich das Schnurgerüst bezogen auf die Grenzen schon setzen können (und auch etwa auf die richtige Höhe).
Hinzu kommen ggf. Nebenkosten nach § 7 HOAI.
Die Massenoptimierung würde ich - je nach gewünschtem Detaillierungsgrad, zu erstellenden Plänen dazu und dem Umfang der Abstimmung mit Ihnen - in einfachen Fällen mit ca. 3-6 Stunden veranschlagen. Stundensätze stehen in § 6 HOAI.
Einschließlich MwSt. ergibt das in Summe ca. 5.000 bis 5.500 €, ist aber wie gesagt von den Herstellkosten des Gebäudes abhängig.
Soweit die HOAI. In der Praxis werden häufig Honorare in dieser Größenordnung nicht bezahlt, so dass viele Vermesser gerade in der Entwurfsvermessung für weniger Honorar arbeiten müssen.
Was haben Sie denn nun für ein Angebot?
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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15.07.2008 at 11:19 Uhr |
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