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strassmair
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 14.10.2002
IP: Logged
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Eingabeplan
Wie ermittle ich das Honorar für einen Eingabeplan eines Einfamilienhauses? nur Lph. 4 ?
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22.10.2002 at 10:09 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Eingabeplan
Annahme:
- es handelt sich um einen Neubau
- es wurde nur Leistungsphase 4 erbracht
1. Anrechenbare Kosten ermitteln
2. In Honorartabelle Grundhonorar (Honorarzone bekannt?) nachschlagen, eventuell interpolieren.
3. Grundhonorar x 6 % + Nebenkosten + 16 % MwSt.
Beispiel:
- Anrechenbare Kosten: 300.000 DM
- Nebenkosten mit 6 % vereinbart
- Honorarzone III
§ 17 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz: 44.920 DM
44.920 DM x 6 % = 2.695,20 DM
zzgl. 6 % (Beispiel) Nebenkosten = 161,71 DM
zzgl 16 % MwSt. = 457,11 DM
---------------------------------------------
Rechungssumme = 3.314,09 DM
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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22.10.2002 at 11:47 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Eingabeplan
V O R S I C H T ! ! !
Wenn Sie so vorgehen, verschenken Sie möglicherweise sehr viel Honroar!
Es entspricht inzwischen unfassender Rechtsprechung, dass bei Beauftragung nur der Leistungsphase 4 auch Teile der vorangegangenen Leistungsphasen abgerechnet werden können.
Sie müssen die Ihnen zur Erreichung der Baugenehmigung übergebenen Unterlagen prüfen, eventuell ergänzen oder korrigieren. Dazu müssen Sie in alle vorangegangenen Leistungsphasen zurück. Im Extremfall kann Ihnen das gesamte Honorar für die Leistungsphasen 1 bis 4 zustehen. Das hängt aber sehr von der Qualität der Ihnen übergebenen Unterlagen ab. Ich gehe jedoch davon aus, daß Sie zumindest mehr als 6 Prozent für Leistungsphase 4 bekommen.
Bei weitgehend ordentlichen Unterlagen, an denen nach eingehender Prüfung durch Sie nur kleinere Ergänzungen oder Korrekturen von Ihnen durchgeführt werden, halte ich ein Honorar von etwa 9 bis 14 Prozent für realistisch!
So long...
Miky
quote: Christian Wolz wrote:
Annahme:
- es handelt sich um einen Neubau
- es wurde nur Leistungsphase 4 erbracht
1. Anrechenbare Kosten ermitteln
2. In Honorartabelle Grundhonorar (Honorarzone bekannt?) nachschlagen, eventuell interpolieren.
3. Grundhonorar x 6 % + Nebenkosten + 16 % MwSt.
Beispiel:
- Anrechenbare Kosten: 300.000 DM
- Nebenkosten mit 6 % vereinbart
- Honorarzone III
§ 17 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz: 44.920 DM
44.920 DM x 6 % = 2.695,20 DM
zzgl. 6 % (Beispiel) Nebenkosten = 161,71 DM
zzgl 16 % MwSt. = 457,11 DM
---------------------------------------------
Rechungssumme = 3.314,09 DM
____________________________
Miky
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23.10.2002 at 09:03 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Eingabeplan
Nix VORSICHT!
Die Frage war: "Wie ermittle ich das Honorar..?" und nicht "Was kann ich hier maximal rausholen?".
Wir sollten uns doch bemühen, bei der jeweiligen Fragestellung zu bleiben.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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24.10.2002 at 11:05 Uhr |
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