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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Abgebroches Zusammenarbeit bei nicht unterschriebenem Vertrag
Beitrag von Nachricht
DrSnuggels
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.08.2008
IP: Logged
icon Abgebroches Zusammenarbeit bei nicht unterschriebenem Vertrag

Hallo Gemeinde der HOAI-ler,

ich bin neu in diesem Thema HOAI und direkt mit einer Frage zugegen.

Zur Situation:
Wir haben ein Haus durch einen Architekten im ersten Entwurf planen lassen. D. h. die ersten Zeichnungen, Entwürfe wurde erarbeitet bzw. vorgelegt. Die Planung und die Zeichnungen brauchten immer mehr Zeit, bis die Änderungswünsche umgesetzt wurden ca. 3 Wochen. Ferner verloren wir mehr und mehr das Vertrauen und stellten schließlich die Zusammenarbeit ein. Bis jetzt haben wir keinen Vertrag mit dem Architekten durch eine Unterschrift besiegelt. Dennoch möchte der Architekt die Kosten für die Leistungsstufen, die nicht zu 100% erbracht wurden, bezahlt haben.

Hier nun die Fragen:
Gibt es eine Handlungsempfehlung bzw. wie viel kann/ darf er verlangen? Wo kann ich das nachlesen? ( in der HOI?)

Schönen Dank für die Hilfe vorab. ???

19.08.2008 at 10:49 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Abgebroches Zusammenarbeit bei nicht unterschriebenem Vertrag

Hallo DrSnuggels,

(dies ist keine Rechtsberatung) Sie haben einen mündlichen Vertrag mit dem Architekten geschlossen, der natürlich gilt. Das Honorar dürfte sich nach Zone III Mindestsatz richten.

Jetzt hängt es von Ihrer mündlichen Vereinbarung ab, wie viel Honorar der Architekt von Ihnen verlangen könnte. Hatten Sie damals die Begleitung des ganzen Hausbaus (also Entwurf, Baugenehmigung, Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung) vereinbart, hat der Architekt Anspruch auf das volle Honorar für alle Leistungsphasen (1-9) abzüglich ersparter Aufwendungen. Das kann eine Menge sein.

Und zwar deshalb, weil Sie ihm vermutlch 'frei' gekündigt haben. Anders könnte es aussehen, wenn der Architekt seinen Pflichten in einer Form nicht nachgekommen ist, daß Ihnen eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar war. "Wir haben das Vertrauen verloren" ist da eine etwas dünne Begründung.

Zur weiteren Handlungsempfehlung würde ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:

- hat der Architekt jeweils eine schnellere Bearbeitungszeit versprochen?
- haben Sie dem Architekten ein oder mehrmals (am besten schriftlich) aufgefordert, versprochene Termine einzuhalten (Terminmahnung)?
- wie haben Sie gekündigt (schriftlich / mündlich), und mit welcher Begründung?
- warum sonst (außer der Bearbeitungsdauer) haben Sie das Vertrauen in den Architekten verloren?


Viel Erfolg,
R. Kürbitz

19.08.2008 at 16:01 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abgebroches Zusammenarbeit bei nicht unterschriebenem Vertrag

Hallo DrSnuggels,

ich kann meinem Kollegen Kürbitz nur zustimmen.
Die Frage "Wann ist ein Auftrag ein Auftrag?" wird unheimlich oft in diesem Forum gestellt.
Im oberen Bereich dieser Seite findet man den "Suchen"-Button. Wenn man hier das Wort "Auftrag" eingibt, werden ca. 30 Links zu diesem Thema angegeben. Schöne Lektüre zu Lesen!

quote:
Hier nun die Fragen:
Gibt es eine Handlungsempfehlung bzw. wie viel kann/ darf er verlangen? Wo kann ich das nachlesen? ( in der HOI?)


Diese Dinge sind nicht in der HOAI geregelt, da es sich hier um Vertragsrecht handelt während die HOAI Preisrecht darstellt.
Zu diesem Thema lässt sich aber die Rechtsprechung sehr umfänglich aus.
Vielleicht hilft dieser Link:
[url=http://]http://www.baunetz.de/recht/Honorar_vorzeitige_Vertragsbeendigung_Kuendigung_ohne_wi._Grund_Bauherr_40847.html[/url]

Viele Grüße
bento
19.08.2008 at 20:28 Uhr
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