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Kollegexy
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.09.2008
IP: Logged
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Abrechnung LP7-8 bei Kündigung AN
Die Frage lautet, was passiert mit den zusätzlichen Aufwändungen in der Vergabe und Bauleitung, wenn ein Bauunternehmen während der Bauzeit gekündigt wird, ohne daß der Architekt Schuld hat. Es werden Grundleistungen wie erneute Vergabe der entsprechenden Bauleistung, Planverteilung an den neuen Unternehmer, Einweisung des neuen Unternehmers vor Ort, Überarbeitung des Bauzeitenplans etc. erforderlich, die aber mit den Mitteln der HOAI nur über Stundenaufwand zu greifen sind, schließlich sind nur Teilleistungen des §15 betroffen, die sich in Verbindung mit ebenfalls nur Teilen der anrechenbaren Kosten und das nur in Teilen einzelner Leistungsphasen wohl nur mit einer Berechnung nach Tabelle erfassen ließen, die niemand mehr versteht. Sind also diese Leistungen:
1. überhaupt zusätzlich abrechenbar, ggf. mit dem Hinweis darauf, daß der Bauherr diese zusätzliche Forderung dem Schuldigen (an der Kündigung) bitte abziehen soll und:
2. können sie dann nach Stundenaufwand berechnet werden?
Bauherr ist die öffentliche Hand.
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02.09.2008 at 17:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Abrechnung LP7-8 bei Kündigung AN
Zusätzliche Leistungen sind grundsätzlich vergütungspflichtig, wenn Sie sie nicht selbst verursacht haben. Ob man die Vergütung immer verlangen wird, steht auf einem anderen Blatt.
Den Hinweis, woher der Bauherr sich das Geld holen soll, würde ich bei einem öffentlichen AG vielleicht nicht schriftlich geben. Als Fachbauherren wissen die das selbst und möchten es vielleicht nicht als "Nachhilfe" von Ihnen lesen (Sie können es ja im Gespräch mal andeuten und schauen, wie gut sich der AG damit auskennt). Zudem haben sie oft eine Rechtsberatung im Hause, die ihnen Schadensersatzmöglichkeiten im Detail erklären können.
Zusätzliche Leistungen können Sie auf vielfältige Art honorieren lassen. Um diese Leistungen als Schadensersatz vom Verursacher zu fordern, ist sicherlich ein Stundennachweis mit Auflistung der erbrachten Lestungen gut geeignet. Wenn Sie an jeder Stunde was verdienen, ist das ja auch wirtschaftlich ok. Wenn der AG das Geld nicht wiederholen will, können Sie ja auch den Aufwand pauschalieren oder nach HOAI-Tabellen mit neuen anrechenbaren Kosten und Teilleistungsprozenten abrechnen. Da bleibt dann evtl. mehr hängen, vielleicht aber auch nicht (wie immer halt).
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.09.2008 at 06:57 Uhr |
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