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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarrechnung ohne Vertrag
Beitrag von Nachricht
Inglott
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 13.08.2008
IP: Logged
icon Honorarrechnung ohne Vertrag

Hallo,
werte Kollegen, ich würde mich über Einschätzungen von Ihnen zu einer Honorarabrechnung in eigener Sache freuen.
Vor nicht ganz einem Jahr wurde ich von potenziellen Bauherren angerufen und auf das Grundstück der Bauherren bestellt, um über den Umbau einer Scheune zum Wohnhaus zu sprechen.
Beim Erstgespräch habe ich die Raumwünsche des Kunden notiert, Fotos gemacht und mir wurden Bestandspläne der Scheune übereicht. Es wurde ein weiterer Termin vereinbart, bei dem ich erste Entwürfe vorlegen sollte.
Zu dem zweiten Termin habe ich die Entwürfe, die Honorartabelle und einen Architektenvertrag mitgebracht und übergeben und über die HOAI aufgeklärt.
Von den Bauherrschaften wurden handschriftlich Änderungswünsche in meine Entwürfe gezeichnet. Diese Dokumente habe ich noch.
Es wurde vereinbart, den Entwurf nach den Wünschen der Bauherren zu ändern und eine Kostenschätzung anzufertigen, des weiteren sollten in den Entwurf toskanische Elemente, u.a. eine Terrasse mit Arkaden, eingeplant werden.
Die Kostenschätzung hatte ich zwischenzeitlich an die Bauherren übersandt.
Den Entwurf hatte ich fast fertig, als die Bauherren mich anriefen, dass der Umbau der Scheune eben wegen der Kosten nichts wird und man ein neues Gebäude im Garten errichten wolle.
Der Neubau sei aber noch von dem Verkauf eines anderen Hauses abhängig. Hier hörte ich zum ersten Mal von der Abhängigkeit des Bauwunsches zu einem Verkauf.
Meine Entwürfe konnte ich bei der Gelegenheit aber noch den Bauherren überreichen. Die Bauherrin sagte, sie hätte sich schon etwas in den Entwurf mit den Arkaden verliebt.
Wegen des Bauens in 2. Reihe schlug ich vor, nur eine Bauvoranfrage für den Neubau zu stellen. Dem wurde zugestimmt. Hierzu fertigte ich nur einen Lageplan nebst Baubeschreibung an. Die Bauvoranfrage wurde positiv beschieden.
Seit nunmehr fast einem Jahr versucht der Bauherr sein Wohnhaus zu verkaufen, aber wegen überzogenem Verkaufspreis ohne Erfolg.
Daraufhin habe ich aus meiner Kostenschätzung die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 1981 ermittelt.
Es sind etwas über 217.000,00 €
Das volle Honorar würde ca. 23.000 € netto betragen.
Ich habe die Grundlagenermittlung mit 3 % und die Vorplanung nur anteilig mit 5 statt 7 % berechnet.
Damit komme ich auf moderate 1.850 € netto zuzüglich 150 € Aufwand für die Bauvoranfrage. Zzgl Steuer sind das nun 2.400 €
Nun behauptet der Bauherr, es hätte keinen Vertrag gegeben und er hätte nie Entwürfe haben wollen, nur eine erste Einschätzung über die Machbarkeit. Er möchte einen Termin mit mir machen und mir ein paar hundert Euro bar auf die Tatze geben und gut ist.
Ich hingegen habe das Gekritzel der Bauherren als Beweis für Änderungswünsche am ersten Entwurf.
Ich überlege nun, mich auf eine Klage einzulassen, einfach aus Prinzip. Ich vermute, auch wenn ich nur einen Teil des Honorares zugesprochen bekommen sollte, reicht das wenigstens für Anwalts- und Gerichtskosten. Ist ja kein hoher Streitwert.
Für Meinungen und Anregungen bin ich dankbar.
MfG Inglott

09.09.2008 at 20:59 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung ohne Vertrag

Hallo Inglott,

ich würde zur Klage raten, und wünsche Ihnen dabei viel Erfolg! Das stellt natürlich nur meine Meinung dar, und keine Rechtsberatung.

Ein paar Sachen sind mir jedoch aufgefallen:

- Sie haben ja zwei verschiedene Gebäude geplant: 1. Umbau einer Scheune, LP 1-3 + Umbauzuschlag und dann 2. Neubau LP 1-2, wobei Sie evtl. Arbeitsergebnisse aus LP1 des Umbaus verwenden konnten und noch nicht alle Teilleistungen aus LP 2 erbracht hatten. Korrekt? Wenn ja: 2 Honorarrechnungen.

- Gibt es für die Bauvoranfrage als besondere Leistung eine schriftliche Honorarvereinbarung? Wenn nicht, keine Honorierung.

Also, ich würde Ihnen raten, daß Sie 2 Honorarrechnungen nochmal schön und zwar auch gerichtsfest prüfbar aufstellen (denn sonst bestimmt das Gericht einen Sachverständigen, der Ihnen das Ding um die Ohren haut). Generell sollte eine prüfbare Honorarrechnung so aufgebaut sein, daß ein Laie mit einem Taschenrechner und der HOAI-Tabelle das nachvollziehen kann.

Da dürfte dann ein höheres Honorar bei rauskommen, als Sie bisher berechnet hatten - was auch vollkommen gerecht und fair ist, denn so wie Sie bisher schrieben, hätten Sie den ersten Entwurf für den (teureren) Umbau fast kostenfrei erbracht.

Viel Erfolg!
R. Kürbitz

09.09.2008 at 22:10 Uhr
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Inglott
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 13.08.2008
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung ohne Vertrag

Danke Herr Kürbitz,
von LP 3 habe ich für den Umbau noch nichts erbracht, wenn ich mir die Grundleistungen der HOAI genau ansehe. Mündlich hatte ich einen Komplettauftrag erteilt bekommen und könnte theoretisch noch entgangenen Gewinn einfordern. Aber wegen der schlechten Beweislage laß ich das lieber.
Für den Umbau der Scheune bin ich mit einer Abrechnung nur von Grundlagenermittlung und Vorplanung auf der sicheren Seite, hoffe ich.
Für den Neubau habe ich lediglich einen Ortstermin gehabt und daraufhin einen Lageplan mit Eintragung von einer maximal angedachten Grundfläche gezeichnet. Zusammen mit einer Baubeschreibung habe ich eine Bauvoranfrage zusammengestellt, die der Bauherr unterzeichnet und eingereicht hat. Entwürfe habe ich nicht für den Neubau gemacht, da erstmal die grundsätzliche Bebaubarkeit der Gartenfläche geklärt werden musste.
Deshalb habe ich die Bauvoranfrage nach Zeitaufwand berechnet. Mehr als 3 oder 4 Stunden hat das nicht in Anspruch genommen. So habe ich die Leistungen für die Bauvoranfrage als eigene Position in die Rechnung geschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Lott

10.09.2008 at 06:04 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung ohne Vertrag

Hallo Herr Lott,

das hört sich nach Ihrer Beschreibung tatsächlich so an, als wenn ein Auftrag zustande gekommen wäre.
Wenn es sich wirklich so verhalten hat und auch beweisbar ist, dann sehe ich die Vorteile bei einer evtl. Klage auf Ihrer Seite.
Allerdings wird es mangels Schriftform auf die einzelnen Aussagen ankommen und da hat man meistens bei Privatbauherren ein Doppel als Gegenüber. Abgesehen davon, dass die Beiden die Sachlage - wahrscheinlich nicht einmal mutwillig - anders sehen werden, würden sich Eheleute im Ernstfall (wenns Geld kosten könnte) natürlich auch gegenseitig Schützenhilfe geben.

Hier sollten Sie sich vor dem entscheidenen Schritt tatsächlich anwaltlich beraten lassen.

Abgesehen davon sollten Sie wirklich der Empfehlung von Herrn Kürbitz folgen und erstens für Umbau und Neubau zwei separate Rechnungen stellen und zweitens die Kosten für die Bauvoranfrage herausnehmen.

Viel Erfolg
bento

[Edited by bento on 10.09.2008 at 17:10 Uhr]

10.09.2008 at 17:09 Uhr
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juknei
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 03.08.2009
IP: Logged
icon Re: Honorarrechnung ohne Vertrag

Bei der Beauftragung von einer Firma für den Umbau bzw. den Neubau eines Hauses ist immer darauf zu achten schon im Vorhinein eine Honorarnote zu bekommen. Da Baufirmen viel von schwarz Arbeit leben freuen Sie sich über jeden Job den sie schwarz machen können. Freunde von mir hatten das selbe Problem beim [url=http://www.haus-experten.de/]Bau ihres Hauses[/url].

24.08.2009 at 13:35 Uhr
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